– 61 Prozent der deutschen Urlauber treten ihre Reise in diesem
Winterhalbjahr mit dem Auto an, so eine forsa-Umfrage im Auftrag
von CosmosDirekt.(1)
– Um Schäden und hohe Folgekosten zu vermeiden, sollte das Gepäck
sicher verstaut werden.
Zu Beginn der Osterferien sind nicht nur deutsche Straßen
rappelvoll, sondern auch die Autos, die in Richtung Urlaubsdomizil
unterwegs sind. Für sperriges Gepäck wie Skier, Fahrräder und Co.
nutzen viele zusätzliche Dachboxen oder Gepäckträger. Worauf dabei zu
achten ist und wie sich Autofahrer für den Ernstfall absichern,
erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Sperriges und Leichtes in die Dachbox
Auf die altbekannten Siebensachen beschränkt sich das
Urlaubsgepäck nur selten. Dennoch sollte der Fahrer jederzeit freie
Sicht auf die Straße haben. In einer Dachbox kann sperriges Gepäck,
wie etwa Skier oder Snowboards gut verstaut werden. Dabei ist
wichtig, das Equipment in der Box gut zu befestigen und auf das
zulässige Höchstgewicht zu achten.
Fahrräder auf dem Gepäckträger befestigen
Während die einen ihre letzte Pistengaudi antreten, geht es für
die anderen zur ersten Fahrradtour Richtung Süden. Tipp: Auf der
sicheren Seite ist, wer die Räder mit zusätzlichen Spanngurten an den
Halterungen fixiert. Auch hier sollte das maximale Beladungsgewicht
der Träger nie überschritten werden, da sich das Gepäck sonst auf
offener Straße lösen könnte.
Kfz-Haftpflicht hilft bei Unfall durch verlorenes Gepäck
Fällt eine Dachbox trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bei voller Fahrt
vom Auto oder löst sich ein Fahrrad vom Gepäckträger, kann das für
das eigene Fahrzeug, die Insassen oder andere Verkehrsteilnehmer
gefährlich werden. Auch wenn der Vorfall glimpflich verläuft und nur
am Fahrzeug ein Schaden zurückbleibt, ist die Urlaubsfreude oft
getrübt. „Verursacht ein heruntergefallenes Fahrrad oder eine Dachbox
einen Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers
in der Regel für die Kosten auf. Schäden am eigenen Fahrzeug dagegen
muss der Fahrer selbst tragen. Da die Ursache nicht auf eine
Fremdeinwirkung zurückzuführen ist, kann in der Regel die
Vollkaskoversicherung des Autofahrers nicht in Anspruch genommen
werden“, erklärt Frank Bärnhof.
(1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage „Autofahren im Winter“ des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
Dezember 2016 wurden in Deutschland 1.501 Personen ab 18 Jahren
befragt, darunter 1.314 Autobesitzer. Wintersaison hier von Oktober
bis April.
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