Hinweis: Dies ist eine aktualisierte Meldung.
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nicht. Es folgt die aktualisierte Version:
Das Landgericht Dortmund hat in der heutigen Verhandlung die
Zulässigkeit der Klage des Fundus-Fonds 31 – der so genannte
Adlon-Fonds – gegen die SIGNAL IDUNA bezweifelt. Nach Ansicht des
Gerichts könnte hierfür ein Gesellschafterbeschluss nötig sein, mit
dem der Geschäftsführer Anno August Jagdfeld zur Klage berechtigt
wird. Jagdfeld gab dem Gericht zu Protokoll, dass er lediglich eine
Meinungsumfrage im Gesellschafterkreis durchgeführt habe, aber keine
offizielle Abstimmung über die Klage. Das Landgericht Dortmund hat
Jagdfeld eine enge Frist bis Donnerstag, den 15. Februar gesetzt, auf
den juristischen Hinweis des Gerichts zu reagieren. Damit besteht für
Herrn Jagdfeld jetzt ein erhebliches Risiko, dass eine von zwei
Klagen gegen die SIGNAL IDUNA wegen des fehlenden
Gesellschafterbeschlusses abgewiesen wird.
Faktenkontor verfolgt die Verhandlung im Gerichtssaal.
Pressekontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
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