Ein Schiffsfonds-Anleger muss nicht mit einer 
Laufzeit eines Fonds von 15 oder gar 20 Jahren rechnen. Dies urteilte
das Landgericht Duisburg in einem Prozess, den die Anlegerkanzlei 
Sommerberg LLP für eine Mandantin gegen die Commerzbank AG führte 
(Aktenzeichen 12 O 27/13).
   Die Mandantin erwarb im Jahr 2007, bereits über 60jährig, eine 
Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds „PRORENDITA VIER – 
Britische Leben“ und eine Beteiligung an dem Schiffsfonds 
„CFB-Schiffsflotten-Fonds 3“ zu einem Gesamtbetrag von über 97.000 
EUR. Während die geplante Laufzeit des Lebensversicherungsfonds 15 
Jahre betrug, war eine Kündigung der Schiffsfondsbeteiligung 
frühestens zum 31.12.2031 möglich, also erst nach 24 Jahren. Zu 
diesem Zeitpunkt wäre die Klägerin weit über 80 Jahre alt gewesen.
   Der Berater der Commerzbank fragte die Klägerin im Rahmen der 
Anlageberatung lediglich, ob sie „derzeit“ auf das Geld verzichten 
könne. Dies habe die Klägerin nach Auffassung des Landgerichts 
Duisburg nur dahingehend verstehen können, dass maximal ein 
mittelfristiger Anlagezeitraum vorliegt. Da der Berater auf die 
langen Laufzeiten aber nicht hinwies, ist die Commerzbank nunmehr zur
Zahlung von vollem Schadensersatz nebst Zinsschaden verurteilt 
worden.
   Rechtsanwalt Krajewski von der Kanzlei Sommerberg LLP erklärt: 
„Leider haben die Banken in der Vergangenheit nicht davor 
zurückgeschreckt, alten Leuten langfristige Geldanlagen anzudrehen. 
Uns sind Fonds bekannt, bei denen Anleger weit über 60, teilweise 
über 80 Jahre alt waren, als sie auf Empfehlung ihrer Bank derartige 
Fonds zeichneten.“
   Offensichtlich ist, dass viele Anleger von ihrer Geldanlage keinen
Nutzen mehr haben werden, da sie bei Ablauf des Anlagezeitraums nicht
mehr leben. Rechtsanwalt Krajewski: „Fonds mit einer Laufzeit von 15 
Jahren und mehr sind grundsätzlich nicht für Menschen geeignet, die 
bei Vertragsschluss schon über 60 Jahre alt sind.“
Über die Sommerberg LLP:
   Die Sommerberg LLP ist eine bundesweit im Bank- und 
Kapitalmarktrecht tätige Wirtschaftkanzlei und hat sich der 
Interessenvertretung geschädigter Kapitalanleger verschrieben.
Pressekontakt:
Olaf Hasselbruch
Rechtsanwalt
Sommerberg LLP
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