Bausparer können sich bis Jahresende die volle 
Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage 
sichern
   Auch in Zeiten historisch niedriger Zinsen ist regelmäßige 
Vorsorge wichtig. Bausparer können die staatliche Förderung nutzen, 
um für ein Eigenheim zu sparen oder bei der Finanzierung schneller 
schuldenfrei zu werden. Wohnriester, Wohnungsbauprämie und 
Arbeitnehmer-Sparzulage können bis 31. Dezember noch in voller Höhe 
für das Jahr 2015 gesichert werden, erklärt die LBS Bayern.
Die Wohnriester-Förderung
   Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren will, 
kann vom Riester-Bausparen kräftig profitieren. Jeder 
förderberechtigte Erwachsene erhält 154 Euro Grundzulage im Jahr vom 
Staat, erklärt die LBS Bayern. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 
Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage 
oben drauf. Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Sie 
bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen 
Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, maximal 
jedoch 2100 Euro inklusive Zulagen.
   Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag beim Anbieter 
eingereicht wird. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis
31. Dezember 2015 kann also die Zulage für das Jahr 2013 beantragt 
werden. Wird ein Dauerzulagenantrag gestellt, gilt dieser unbegrenzt 
und es muss nicht jedes Jahr aufs Neue ein Formular ausgefüllt 
werden. Ändern sich die Lebensverhältnisse, weil zum Beispiel ein 
Kind geboren wird, ist allerdings ein neuer Antrag fällig. Für junge 
Riester-Bausparer unter 25 Jahren gibt es außerdem 200 Euro extra. 
Dieser Frühstarter-Bonus wird einmalig gewährt und für das erste 
Beitragsjahr zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben.
Um den Starter-Bonus voll auszuschöpfen, ist es erforderlich, auch 
die vollen vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens im Jahr des 
Vertragsabschlusses einzuzahlen.
   Neben den Riester-Zulagen vom Staat, die zu mehr Eigenkapital 
führen und bei einer Wohnbaufinanzierung die Tilgung beschleunigen 
und so Zinsen sparen, können Riester-Bausparer auch Steuervorteile 
nutzen, erklärt die LBS Bayern. Denn die eigenen Raten können ebenso 
wie die Förderung als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung 
für das entsprechende Jahr geltend gemacht werden. Im Rahmen einer 
sogenannten Günstigerprüfung entscheidet das Finanzamt automatisch 
bei der Bearbeitung der Steuererklärung, ob dies für den 
Riester-Nutzer neben den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil bringt. 
Das geförderte Kapital und die geförderten Tilgungsleistungen 
inklusive der Zulagen müssen zwar ab dem Beginn der Auszahlungsphase 
versteuert werden. Doch das zahlt sich aus. Denn in der Regel liegt 
der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit. Und 
dafür fällt die Belastung durch die Miete komplett weg.
Die Wohnungsbauprämie
   Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu 
versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 
Euro (Verheiratete) gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP). Wer bis 31. 
Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf 
einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr
– also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete). 
Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur,
wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also 
für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum – nach 
Zuteilung – verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht 
der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das 
gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen, erklärt 
die LBS Bayern. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur 
einmal in Anspruch nehmen. Zu Beginn jedes Jahres erhalten Kunden der
LBS Bayern automatisch einen WoP-Antrag für das Vorjahr. Dieser 
Prämienantrag ist ausgefüllt und unterschrieben bei der Bausparkasse 
einzureichen. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre 
rückwirkend beantragt werden. Das heißt: Bis 31. Dezember 2015 kann 
die WoP für das Jahr 2013 gesichert werden.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage
   Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum 
Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Mit neun Prozent 
Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche 
Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind 
maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss
dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das 
Bausparkonto überweisen lässt, rät die LBS Bayern. Das zu 
versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 
Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Wichtige Voraussetzung, um 
die Zulage für 2015 mitnehmen zu können: Die entsprechenden 
Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag 
eingegangen sein. Dann ist die Beantragung bis zu vier Jahre 
rückwirkend möglich. Dazu muss lediglich in der Steuererklärung die 
Anlage VL ausgefüllt und eine entsprechende Bescheinigung, die die 
LBS Bayern automatisch jährlich an ihre Kunden sendet, beigelegt 
werden.
Pressekontakt:
Dominik Müller
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dominik.mueller@lbs-bayern.de
