Eine Anordnung der zuständigen Bundesoberbehörde für Hersteller, 
zusätzliche Lagerkapazitäten für Arzneimittel bereitzustellen, würde das damit 
verfolgte Ziel verfehlen, Lieferengpässe zu vermeiden. Eine entsprechende 
Änderung des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) wird heute im Bundestag 
in erster Lesung beraten.
Der Teil des Änderungsantrages der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, der sich mit 
der Bekämpfung von Lieferengpässen beschäftigt, enthält einerseits keine Details
dazu, wie die Bereitstellung zusätzlicher Lagerkapazitäten und die anschließende
Verteilung des Bestandes konkret erfolgen sollen. Hier müsste man zunächst ein 
umfassendes Regelwerk schaffen. Noch komplexer wird es, wenn etwa 
kühlkettenpflichtige Arzneimittel oder Arzneimittel, die dem 
Betäubungsmittelrecht unterliegen, gelagert werden müssten. Auch das erfordert 
weitere konkretisierende Schritte.
„Andererseits setzt eine zusätzliche Lagerhaltung voraus, dass zuvor überhaupt 
genügend Arzneimittel produziert werden“, sagt Dr. Hubertus Cranz, 
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH). 
Wichtig wäre es daher, über entsprechende Anreize die Produktion von 
Arzneimitteln – idealerweise in Europa – zu stärken. „Auch die Hersteller sind 
daran interessiert, die Liefersicherheit von Arzneimitteln zu stärken und 
Engpässe zu vermeiden. Die zu treffenden Maßnahmen müssen stets angemessen und 
zielführend sein. Sinnvoller als eine Anordnung zusätzlicher Lagerhaltung wären 
neue verbindliche Regelungen für Rabattverträge: Dürften Krankenkassen solche 
Verträge künftig nur noch mit mindestens drei Partnern von Herstellerseite 
abschließen und nähme man zudem versorgungskritische Wirkstoffe generell vom 
Rabattvertragssystem aus, würde man das eigentliche Problem, nämlich das 
Preisdumping unter Anbietern, an der Wurzel packen“, empfiehlt Cranz.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der 
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er 
vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland 
ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die im BAH 
organisierten Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung
in Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken 
verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel
sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte für die Patientinnen und 
Patienten bereit. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.
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