Das Emissionshauses Lloyd Fonds AG hat den Anleger
von elf Schiffsfondsgesellschaften jüngst ein Umtauschangebot 
gemacht. Die 18.000 Kommanditisten sollen sich bis Ende März 2015 
entscheiden, ob sie ihre Kommanditanteile in neue Aktien der Lloyd 
Fonds AG umtauschen wollen. Auf den Gesellschafterversammlungen 
müssten die Anleger entsprechende Beschlüsse zur Umwandlung mit 
75%iger Mehrheit fassen. Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich 
dabei für die betroffenen Anleger?
   „Die Umwandlung von Kommanditanteilen an Schiffsfonds in Aktien 
mit täglicher Handelbarkeit hört sich zunächst einmal ganz gut an“, 
sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. 
„Doch bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Aktion mehr als eine 
Verzweiflungstat. In der Vergangenheit haben solche Projekte 
jedenfalls nicht funktioniert“, so der Anwalt Hahn. Laut der 
aktuellen Berichterstattung des Fondstelegramms vom 06. Februar 2015 
könne dadurch eventuell die Verhandlungsposition gegenüber Charterern
und Banken gestärkt und die Gefahr des Notverkaufs einzelner Schiffe 
reduziert werden. Die entscheidende Frage sei jedoch, wie viele 
Anteile an der Lloyd Fonds AG der angemessene Preis für den 
jeweiligen Kommanditanteil sind. Zur Beantwortung habe die Lloyd 
Fonds AG die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat 
(RBS) mit der Erstellung eines Wertgutachtens beauftragt. Auf der 
Basis des für die Aktiengesellschaft ermittelten Wertes sei von einem
Wert von 3,54 Euro für jede der rund 9,2 Millionen Stückaktien 
auszugehen. Daraus ergebe sich ein Anteil des Schiffsfonds-Pakets mit
45,8 Millionen Aktien. Ob der einzelne Anleger für seinen KG-Anteil 
einen angemessenen Aktienanteil erhalten wird, bleibt nach Meinung 
von Hahn abzuwarten.
   „Die betroffenen Anleger sollten die geplante Umwandlung ihrer 
KG-Anteile zum Anlass nehmen, sich zur Stärkung ihrer gemeinsamen 
Verhandlungsposition zusammen zu schließen und zeitnah eine 
Interessensgemeinschaft zu gründen“, meint Hahn weiter. „Vielleicht 
lässt sich ja aktuell aus der Lloyd Fonds-Gruppe wirtschaftlich für 
die betroffenen Anleger noch mehr herausholen. Hahn Rechtsanwälte, 
die zahlreiche Anleger dieser drei Schiffsfonds vertreten, bietet den
Betroffenen  Gesellschaftertreffen am 25. März 2015 in Köln, am 26. 
März 2015 in Berlin und am 27. März 2015 in Hamburg jeweils um 18:00 
Uhr an. Die genauen Veranstaltungsräumlichkeiten werden nach Eingang 
der Anmeldung noch bekannt gegeben. Auf den Gesellschaftertreffen 
soll die Gründung einer Interessensgemeinschaft besprochen werden. 
Die betroffenen Anleger sollten laut Hahn in jedem Fall auch 
fachanwaltlich prüfen lassen, inwieweit sich Ansprüche wegen 
fehlerhafter Anlageberatung gegenüber den beratenden Banken, 
insbesondere der Deutsche Bank AG, und wegen Prospekthaftung im 
weiteren Sinne gegenüber den Gründungsgesellschaftern und der 
Treuhandkommanditistin erfolgreich durchsetzen lassen.
Zum Kanzleiprofil:
   Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für 
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als 
„häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im 
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter 
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und 
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind 
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte 
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit 
neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und 
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, 
Kiel und Stuttgart.
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