Mangelnde Differenzierung bei Arzneimittel-Festbeträgen geht vor allem zu Lasten von Kindern und Älteren (FOTO)

Das derzeitige Festbetragssystem differenziert nicht ausreichend
nach therapierelevanten Kriterien bei Arzneimitteln. Das Raster für
die Eingruppierung ist zu grob, die Höhe der Festbeträge richtet sich
im Wesentlichen nach Wirkstoffmenge und Packungsgröße. So erhalten
zum Beispiel aufwendig hergestellte und damit teure
Darreichungsformen den gleichen Preis wie günstigere. Damit besteht
gerade für bestimmte Patientengruppen die Gefahr, ein Arzneimittel
nur noch gegen eine Mehrzahlung zu erhalten. Im schlimmsten Fall
verschwindet es sogar vom Markt, weil der Hersteller es nicht mehr
kostendeckend produzieren kann. Das betrifft insbesondere Kinder und
Ältere, die häufig besondere Darreichungsformen benötigen. Mit diesem
Ergebnis einer Studie der Unternehmensberatung Ecker + Ecker trat der
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) heute vor die
Presse.

Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) passt die Festbeträge, also die
Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel, alle zwei Jahre an, in der
Regel in Form einer Absenkung. „Dies trägt dazu bei, dass die Anzahl
zuzahlungsbefreiter Arzneimittelpackungen im Laufe der Zeit
kontinuierlich gesunken ist, laut unserer Studie innerhalb von zehn
Jahren von etwa 11.500 (1.1.2008) auf etwa 3.300 (1.1.2018). Das
entspricht einer Abnahme von über 70 Prozent“, sagt Dr. Christof
Ecker, Geschäftsführer bei Ecker + Ecker.

„Die Zeche zahlt entweder der Hersteller oder der Patient: Der
Hersteller, wenn er als Reaktion auf eine Absenkung der Festbeträge –
oft bis unter die Wirtschaftlichkeitsschwelle – seinen Preis
reduziert. Oder der Patient, der zuzahlen muss, wenn der Hersteller
seinen Preis nicht reduziert. Wir brauchen daher dringend eine
Grenze, bis zu der höchstens abgesenkt werden darf“, folgert Dr.
Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH.

Das heute gültige Festbetragssystem wurde Ende der 1980er Jahre
konzipiert und bedarf insgesamt einer Weiterentwicklung. Ecker zieht
einen Vergleich: „Das ist wie mit einem 30 Jahre alten Auto. Zum
Zeitpunkt seiner Herstellung war es technisch auf dem aktuellen
Stand. Heute bedürfte es vieler Modifikationen, um den Anforderungen
noch zu genügen.“

Bezogen auf das Festbetragssystem bedeutet das in erster Linie
eine stärkere Berücksichtigung bestimmter therapierelevanter
Kriterien bei Arzneimitteln. Beispiel Darreichungsformen: Kinder oder
Ältere können oft keine Tabletten schlucken. Sie benötigen dann
vielleicht einen Saft, damit sie ein Arzneimittel überhaupt einnehmen
können. Dass dieser Saft aufwendiger herzustellen ist als die
Tablette, muss sich in den Festbeträgen widerspiegeln. „Gerade, wenn
ich daran denke, dass aufgrund des demografischen Wandels der Anteil
älterer Menschen weiter zunehmen wird, brauchen wir ein
Festbetragssystem, das dem auch gerecht wird. Die Medizin der Zukunft
wird individualisierter, passgenauer, maßgeschneiderter sein. Ein
Festbetragssystem, das diese Entwicklung nicht nachvollzieht, können
wir uns auf Dauer nicht leisten“, sagt Kortland.

Zur Systemreform gehört aber auch mehr Transparenz. Derzeit
fixiert der GKV-SV die Festbeträge noch weitgehend unter Ausschluss
der (Fach-)Öffentlichkeit. Kortland: „Hier wünsche ich mir eine
ähnliche Transparenz, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
bei der Festbetragsgruppenbildung schon praktiziert. Denn nur dann
sind alle im Boot, nur dann haben wir eine gemeinsame
Gesprächsgrundlage.“

Der BAH ist der mitgliederstärkste Branchenverband der
Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von
mehr als 420 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000
Mitarbeiter beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl
die verschreibungspflichtigen als auch die nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen
Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum
BAH.

Ihre Ansprechpartner in der BAH-Pressestelle:

Christof Weingärtner
Pressesprecher
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weingaertner@bah-bonn.de

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