Der Marburger Bund (MB) ruft die Ärztinnen und
Ärzte im Tarifbereich kommunale Krankenhäuser (TV Ärzte/VKA) und die
Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen
für den 10. April 2019 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. An diesem
Tag wird auf dem Römerberg in Frankfurt am Main eine zentrale
Kundgebung des Marburger Bundes stattfinden. Weitere dezentrale
Warnstreik-Aktionen sind in Planung. Parallel dazu bereitet die
Ärztegewerkschaft eine Urabstimmung vor. Den Mitgliedern wird dann
die Frage vorgelegt werden, ob sie einem unbefristeten Vollstreik
ihre Zustimmung geben. Zur Vorbereitung des Arbeitskampfs hat die
Große Tarifkommission des MB ein Bundesstreikkomitee eingesetzt. Der
heutige Warnstreikaufruf erstreckt sich auf die tarifgebundenen
Krankenhäuser mit Ausnahme derer in Hamburg. Für die kommunalen
Kliniken in Berlin existiert ein eigener Ärztetarifvertrag, den der
Landesverband Berlin-Brandenburg des Marburger Bundes ausgehandelt
hat.
„Der Unmut über die Haltung der kommunalen Arbeitgeber ist groß.
Die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern haben sich
ihren eigenständigen Tarifvertrag vor 13 Jahren hart erkämpft und
werden diese Errungenschaft nicht wieder preisgeben. Die Vorschläge
der VKA wirken wie falsches Spiel. Mit unwürdigen Tricks und
fadenscheinigen Formalien bringt die VKA die kommunalen Kliniken in
große Schwierigkeiten. Das schadet einem vertrauensvollen Miteinander
in den Häusern“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger
Bundes.
In drei Verhandlungsrunden seit Januar dieses Jahres hatte der
Marburger Bund versucht, mit der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA) zu einer Einigung zu kommen. Dabei spielte
die dauerhafte Absicherung des Ärztetarifvertrages eine zentrale
Rolle. Mit anderen großen Krankenhausarbeitgebern hat der MB bereits
entsprechende Vereinbarungen geschlossen, zuletzt in der vergangenen
Woche im Rahmen einer Tarifeinigung mit dem
Helios-Krankenhauskonzern. Auch mit der Gewerkschaft ver.di gibt es
eine Grundsatzvereinbarung über ein gemeinsames Vorgehen, das beide
Gewerkschaften im Dezember 2017 verabredet haben. Trotzdem weigert
sich die VKA, eine rechtsverbindliche tarifvertragliche Vereinbarung
zu unterschreiben, durch die eine Verdrängung des Ärztetarifvertrages
ausgeschlossen ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Option
ausdrücklich als Bedingung für die Verfassungsmäßigkeit des
Tarifeinheitsgesetzes postuliert.
Auch die übrigen Forderungen der Ärztinnen und Ärzte stoßen bei
den kommunalen Arbeitgebern weitgehend auf taube Ohren. Weder in der
Gehaltsfrage noch bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen im
Bereitschaftsdienst wollte die VKA den Ärzten entgegenkommen. „Unsere
Mitglieder betrachten das Angebot der VKA als offenen Affront und
Ausdruck geringer Wertschätzung ärztlicher Arbeit“, so Henke. Am
Beispiel der vom Marburger Bund geforderten manipulationsfreien
automatisierten Arbeitszeiterfassung als Voraussetzung für
Bereitschaftsdienst werde deutlich, wie die VKA den Ärztinnen und
Ärzten in den kommunalen Kliniken begegne. „Die Arbeitgeber lehnen
eine Pflicht zur elektronischen Erfassung ab und weigern sich,
pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit
wirksam entgegenzutreten. Stattdessen beharren sie auf
Ausnahmeregelungen, die den Grundsatz, dass Anwesenheitszeit als
Arbeitszeit anzusehen ist, in sein Gegenteil verkehren würden“,
kritisierte der MB-Vorsitzende.
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