Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum 
Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) erklärt SoVD-Präsident Adolf 
Bauer:
   „Damit sich die neuen Regelungen nicht negativ auf Menschen mit 
Behinderungen auswirken, sind Korrekturen am Dritten 
Pflegestärkungsgesetz erforderlich. Das PSG III muss gewährleisten, 
dass Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe in 
Zukunft gleichrangig bezogen werden können. Denn ein Vorrang 
pflegerischer Leistungen gegenüber Teilhabeleistungen würde Menschen 
mit Behinderungen benachteiligen, die auch pflegebedürftig sind.“
Stellungnahme https://sovd.de/2650.0.html
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