Man konnte es angesichts stehender Züge und
Flugzeuge fast vergessen: Das Recht auf Streik und
Arbeitnehmerorganisation ist eine der wichtigsten Errungenschaften
unserer demokratischen Gesellschaft. Die Abkehr vom Prinzip „Ein
Betrieb, eine Gewerkschaft“ vor vier Jahren aber hat dieses Recht
geschwächt. Die Zersplitterung in Kleinstgewerkschaften innerhalb
einzelner Betriebe stärkt die Macht einzelner Gruppen. Dies geht
zwangsläufig auf Kosten anderer: Ein Kuchen wird nicht größer, bloß
weil mehr davon essen wollen. Und: Wird der Arbeitskampf wie im
aktuellen Fall der Lokführerstreiks nicht nur genutzt, um die
Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, sondern auch, um
Machtkämpfe zwischen konkurrierenden Gewerkschaften auszutragen,
sinkt die Akzeptanz in der Bevölkerung: Ein Streik wird nicht mehr
als notwendiger Preis der Demokratie, sondern als lästige Erpressung
wahrgenommen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf mag einzelne
Gewerkschaften benachteiligen. Aber er sichert zu, dass die
Gewerkschaft, die die Mehrheit der Beschäftigten in einer
Berufsgruppe in einem Betrieb hinter sich weiß, diese auch vertreten
kann. Und das ist Demokratie.
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