Das Wirtschaftsingenieurwesen ist ein
eigenständiger Studiengang und ein höchst erfolgreiches Berufsbild.
Dem trägt das neue Musteringenieurgesetz Rechnung, was die
Wirtschaftsministerkonferenz jetzt beschlossen hat.
Wirtschaftsingenieurinnen und Wirtschaftsingenieure verbinden
Technikkompetenz mit einem Blick für wirtschaftlichen Erfolg. Als
interdisziplinär ausgebildete und flexibel einsetzbare Generalisten
übernehmen sie in Unternehmen an wichtigen Schnittstellenpositionen
integrierende und leitende Funktionen. Dieser besonderen Rollen des
Wirtschaftsingenieurwesens trägt das jetzt von den
Wirtschaftsministerkonferenz beschlossene Musteringenieurgesetz
Rechnung. „Wirtschaftsingenieurwissenschaftliche Studiengänge
bestehen aus ingenieurwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen
Teilen sowie einem Integrationsbereich mit unterschiedlichem
Schwerpunkt. Um den Besonderheiten des Wirtschaftsingenieurwesens
gerecht zu werden, wird bei wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen
Studiengängen auf die Festschreibung eines MINT-Anteils verzichtet“,
teilt die Wirtschaftsministerkonferenz mit.
„Als Folge dieser Entscheidung bleiben alle existierenden
Studiengänge des Wirtschaftsingenieurwesens ebenso wie die
Berufsbezeichnung erhalten“, sagt dazu Prof. Dr.-Ing. Wolf-Christian
Hildebrand, Präsident des Verbandes Deutscher Wirtschaftsingenieure
e.V. (VWI): „Wir begrüßen die Regelung ausdrücklich. Sie
unterstreicht die besondere Rolle des Fachbereichs und schützt die
Hochschulautonomie bei der Ausgestaltung der Studienfächer.“
Im Vorfeld der Entscheidung der Wirtschaftsministerkonferenz hatte
es Auseinandersetzungen um den MINT-Anteil im Studium sowie um die
Berufsbezeichnung „Ingenieur(in)“ gegeben. Unter anderem hatten die
Bundesingenieurkammern verlangt, künftig allein über die Vergabe der
Berufsbezeichnung entscheiden zu können, und einen hohen MINT-Anteil
gefordert. „Eine hochschulfremde Überprüfung der Absolventinnen und
Absolventen sowie ihrer Berechtigung, den Ingenieurtitel zu tragen,
wäre jedoch ein massiver Eingriff in die Hochschulautonomie gewesen“,
sagt VWI-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Axel Haas: „Eine solche Regelung
hätte zudem den deutschen Hochschulen die Kompetenz abgesprochen,
qualitativ hochwertige ingenieurwissenschaftliche Studiengänge zu
konzipieren.“ Daher habe sich der VWI für die jetzt erfolgte
Ausgestaltung des Musteringenieurgesetzes stark gemacht.
Mit dem Musteringenieurgesetz will die
Wirtschaftsministerkonferenz eine Vereinheitlichung der Landesgesetze
erreichen. In einem nächsten Schritt müssen nun die Bundesländer,
deren Regelungen vom Musteringenieurgesetz abweichen, zu einer
entsprechenden Anpassung ihrer Gesetze bewegt werden.
Der VWI
Der Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure e.V. (VWI) wurde 1932
gegründet und hat seinen Hauptsitz in Berlin. Mit dem Ziel,
Wirtschaftsingenieure und Wirtschaftsingenieurinnen in
interdisziplinären Tätigkeitsfeldern zu fördern, hat sich der VWI als
führender Verband des Wirtschaftsingenieurwesens etabliert und zählt
mittlerweile über 6000 Mitglieder – Tendenz steigend. www.vwi.org
Pressekontakt:
Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure e.V.
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Axel Haas
Präsident: Prof. Dr.-Ing. Wolf-Christian Hildebrand
Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure e.V.
Hermann-Köhl-Straße 7
28199 Bremen
Telefon: +49 179 10 57 567
E-Mail: axel.haas@vwi.org
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