„Lassen Sie uns als AKG Flagge zeigen, mit dem Mut 
zur Compliance und dem Grundsatz Prävention vor Sanktion und somit 
den richtigen Kurs halten für unsere Unternehmen und unsere Branche“.
Mit diesem Appell an die Mitgliedsunternehmen endete der Bericht zur 
Lage des Vorsitzenden Christoph Harras-Wolff des AKG – Arzneimittel 
und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. auf der 10. 
Mitgliederversammlung am 26. April 2016 in Berlin. 
   Die Botschaft des Berichtes zur Lage: Regelverstöße werden nicht 
geduldet! Wer es mit Compliance  und Corporate Governance ernst 
meint, muss dafür sorgen, dass nicht nur ein effizientes Compliance 
Managementsystem etabliert wird, sondern dass die Menschen die damit 
verbundenen Werte und deren positive Bedeutung für die Organisation 
verstehen, verinnerlichen und aktiv vertreten. Einwandfreies 
Verhalten schafft den größtmöglichen Vorteil für alle. Zuvor hatte 
der Vorsitzende auch Stellung genommen zu aktuellen Themen wie dem 
Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen, bei dem 
Harras-Wolff für den AKG begrüßte, dass Bestechlichkeit und 
Bestechung in den Gesundheitsberufen Offizialdelikte werden und dass 
für die §§ 299a und 299b StGB im Gesetzentwurf noch vorgesehenen 
Straftatbestände im Zusammenhang mit der Verletzung berufsrechtlicher
Pflichten gestrichen worden sind. Der Bielefelder Unternehmer 
begrüßte auch die Ergebnisse des Pharmadialogs im Hinblick auf eine 
gemeinsame Weichenstellung für eine starke Forschung und Produktion 
von Arzneimitteln am Pharmastandort Deutschland. Harras-Wolff betonte
aber, alle Akteure seien nun aufgefordert, gemeinsam ein ausgewogenes
und zukunftsfähiges Maßnahmenpaket zu erarbeiten. Der Dialog ist ein 
wichtiger Schritt, ihm müssten weitere folgen für eine hochwertige 
Arzneimittelversorgung, für die Lebensqualität der Patientinnen und 
Patienten und für den Wirtschaftsstandort Deutschland! 
   In seinem Gastvortrag „Mut zur Compliance“ betonte Prof. Dr. 
Martin Schulz, Professor für deutsches und internationales Privat- 
und Unternehmensrecht, jedes Unternehmen sei nur eine falsche 
Entscheidung oder einen falschen Mitarbeiter entfernt von einem 
Skandal, einen Skandal entfernt von einer Schlagzeile und eine 
Schlagzeile entfernt von einer Flut von Klagen. Prof. Schulz machte 
deutlich: Compliance ist Chefsache! Fazit seines Vortrags: 
Compliance-Risiken im Gesundheitssektor sind erheblich und werden 
durch das neue Korruptionsstrafrecht weiter erhöht. Erfolgreiches 
Compliance-Management biete aber zahlreiche Vorteile und Chancen zum 
Schutz der Unternehmen, der Mitarbeiter und der Interessengruppen. 
   In der anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertretern aus 
Verbänden, Industrie und Wissenschaft ging es um die Frage 
„Compliance im Spannungsfeld zwischen Regeln und Risikobereitschaft“.
Die Runde stellte klar, das künftige Antikorruptionsgesetz sorge 
dafür, dass das, was immer schon unanständig war, nun auch strafbar 
sei. Ebenso machten die Juristen in der Runde deutlich, dass das 
Strafrecht nur die Untergrenze dessen darstellt, was zulässig ist. 
Vertreter der AKG-Mitgliedsunternehmen betonten, Regeln der 
Compliance müssten als „Leitplanken“ verstanden werden, zwischen 
denen man sich zu bewegen habe. Man müsse darauf achten, dass 
Unternehmer „Unternehmer“ blieben und nicht zu „Unterlassern“ würden.
Einig war sich die Runde, dass jetzt Zeit sei zum Schulterschluss 
aller am Gesundheitswesen Beteiligten in Richtung gemeinsamer Sorge 
um ein gutes Compliance-Management. Für den AKG bedeute das auch 
weiterhin ein Handeln unter Beachtung des Leitmotivs Prävention vor 
Sanktion. In der Schlussrunde waren sich die Teilnehmer einig, dass 
es Zeit sei zu einer Neuauflage des Gemeinsamen Standpunkts, der im 
Jahre 2000 erstmalig zwischen Partnern im Gesundheitswesen vereinbart
wurde. 
   Im internen Teil der Mitgliederversammlung ging es unter dem Titel
„Final Countdown ! §§ 299a, 299b StGB – Aktueller Stand“ um eine 
detailliertere Betrachtung des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption
im Gesundheitswesen. 
   Prof. Hendrik Schneider von der Universität Leipzig betonte noch 
einmal den positiven Paradigmenwechsel im Gesetzgebungsverfahren im 
Hinblick auf die §§299a, 299b StGB. Er erklärte jedoch, „nun gehe es 
erst richtig los“: Man habe nun das Gesetz, jetzt gehe es um die 
Umsetzung im Alltag.
   Der AKG ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen 
Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den 
AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und 
Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz –Prävention 
vor Sanktion– oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle 
der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder 
dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der 
Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen 
zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt 
insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion 
von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.
Pressekontakt:
Kai Christian Bleicken, Geschäftsführer
Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen (AKG) e.V.
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