„Lassen Sie uns als AKG Flagge zeigen, mit dem Mut
zur Compliance und dem Grundsatz Prävention vor Sanktion und somit
den richtigen Kurs halten für unsere Unternehmen und unsere Branche“.
Mit diesem Appell an die Mitgliedsunternehmen endete der Bericht zur
Lage des Vorsitzenden Christoph Harras-Wolff des AKG – Arzneimittel
und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. auf der 10.
Mitgliederversammlung am 26. April 2016 in Berlin.
Die Botschaft des Berichtes zur Lage: Regelverstöße werden nicht
geduldet! Wer es mit Compliance und Corporate Governance ernst
meint, muss dafür sorgen, dass nicht nur ein effizientes Compliance
Managementsystem etabliert wird, sondern dass die Menschen die damit
verbundenen Werte und deren positive Bedeutung für die Organisation
verstehen, verinnerlichen und aktiv vertreten. Einwandfreies
Verhalten schafft den größtmöglichen Vorteil für alle. Zuvor hatte
der Vorsitzende auch Stellung genommen zu aktuellen Themen wie dem
Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen, bei dem
Harras-Wolff für den AKG begrüßte, dass Bestechlichkeit und
Bestechung in den Gesundheitsberufen Offizialdelikte werden und dass
für die §§ 299a und 299b StGB im Gesetzentwurf noch vorgesehenen
Straftatbestände im Zusammenhang mit der Verletzung berufsrechtlicher
Pflichten gestrichen worden sind. Der Bielefelder Unternehmer
begrüßte auch die Ergebnisse des Pharmadialogs im Hinblick auf eine
gemeinsame Weichenstellung für eine starke Forschung und Produktion
von Arzneimitteln am Pharmastandort Deutschland. Harras-Wolff betonte
aber, alle Akteure seien nun aufgefordert, gemeinsam ein ausgewogenes
und zukunftsfähiges Maßnahmenpaket zu erarbeiten. Der Dialog ist ein
wichtiger Schritt, ihm müssten weitere folgen für eine hochwertige
Arzneimittelversorgung, für die Lebensqualität der Patientinnen und
Patienten und für den Wirtschaftsstandort Deutschland!
In seinem Gastvortrag „Mut zur Compliance“ betonte Prof. Dr.
Martin Schulz, Professor für deutsches und internationales Privat-
und Unternehmensrecht, jedes Unternehmen sei nur eine falsche
Entscheidung oder einen falschen Mitarbeiter entfernt von einem
Skandal, einen Skandal entfernt von einer Schlagzeile und eine
Schlagzeile entfernt von einer Flut von Klagen. Prof. Schulz machte
deutlich: Compliance ist Chefsache! Fazit seines Vortrags:
Compliance-Risiken im Gesundheitssektor sind erheblich und werden
durch das neue Korruptionsstrafrecht weiter erhöht. Erfolgreiches
Compliance-Management biete aber zahlreiche Vorteile und Chancen zum
Schutz der Unternehmen, der Mitarbeiter und der Interessengruppen.
In der anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertretern aus
Verbänden, Industrie und Wissenschaft ging es um die Frage
„Compliance im Spannungsfeld zwischen Regeln und Risikobereitschaft“.
Die Runde stellte klar, das künftige Antikorruptionsgesetz sorge
dafür, dass das, was immer schon unanständig war, nun auch strafbar
sei. Ebenso machten die Juristen in der Runde deutlich, dass das
Strafrecht nur die Untergrenze dessen darstellt, was zulässig ist.
Vertreter der AKG-Mitgliedsunternehmen betonten, Regeln der
Compliance müssten als „Leitplanken“ verstanden werden, zwischen
denen man sich zu bewegen habe. Man müsse darauf achten, dass
Unternehmer „Unternehmer“ blieben und nicht zu „Unterlassern“ würden.
Einig war sich die Runde, dass jetzt Zeit sei zum Schulterschluss
aller am Gesundheitswesen Beteiligten in Richtung gemeinsamer Sorge
um ein gutes Compliance-Management. Für den AKG bedeute das auch
weiterhin ein Handeln unter Beachtung des Leitmotivs Prävention vor
Sanktion. In der Schlussrunde waren sich die Teilnehmer einig, dass
es Zeit sei zu einer Neuauflage des Gemeinsamen Standpunkts, der im
Jahre 2000 erstmalig zwischen Partnern im Gesundheitswesen vereinbart
wurde.
Im internen Teil der Mitgliederversammlung ging es unter dem Titel
„Final Countdown ! §§ 299a, 299b StGB – Aktueller Stand“ um eine
detailliertere Betrachtung des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption
im Gesundheitswesen.
Prof. Hendrik Schneider von der Universität Leipzig betonte noch
einmal den positiven Paradigmenwechsel im Gesetzgebungsverfahren im
Hinblick auf die §§299a, 299b StGB. Er erklärte jedoch, „nun gehe es
erst richtig los“: Man habe nun das Gesetz, jetzt gehe es um die
Umsetzung im Alltag.
Der AKG ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen
Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den
AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und
Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz –Prävention
vor Sanktion– oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle
der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder
dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der
Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen
zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt
insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion
von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.
Pressekontakt:
Kai Christian Bleicken, Geschäftsführer
Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen (AKG) e.V.
Friedrichstraße 147, 10117 Berlin
Telefon 030/300 190 930, Fax 030/300 190 933
Internet www.akg-pharma.de