Der NABU kritisiert die heutigen 
Kabinettsbeschlüsse der Bundesregierung zur Fracking-Technologie. 
NABU-Präsident Olaf Tschimpke:
   „Jede Erlaubnis von Fracking ist kontraproduktiv für die 
Energiewende. Aus unserer Sicht wäre ein klares Verbot der 
Technologie das richtige Signal vonseiten der Bundesregierung 
gewesen. Heute hat das Kabinett aber entgegen aller Behauptungen eher
ein Fracking-Ermöglichungsgesetz beschlossen. Der Gesetzestext ist 
dabei gefährlich zweideutig: In den ersten Abschnitten schließt die 
Bundesregierung noch Fracking für bestimmte Gebiete aus. In den 
hinteren Paragraphen wird aber klar: Fracking kann doch erlaubt 
werden, und zwar durch eine demokratisch nicht legitimierte und 
höchst zweifelhafte Expertenkommission. Diese Ausnahmen von der 
Ausnahme dürfen Bundestag und Bundesländer der Bundesregierung nicht 
durchgehen lassen.“ Zudem dürfe es keinen Automatismus für eine 
kommerzielle Förderung ab 2019 geben.
   Der NABU hätte sich zum Fracking einen klaren Rechtsrahmen 
gewünscht, der den umfassenden Schutz von Mensch, Natur und Wasser 
regelt. „Stattdessen ist nun diese Mogelpackung eines 
Fracking-Ermöglichungsgesetzes in der Welt. Wo die Bundesregierung 
vor der Erdgaslobby eingeknickt ist, muss der Bundestag nun dringend 
nachbessern. Jeder Abgeordnete ist hier in der Pflicht. Denn am Ende 
trägt jeder Abgeordnete persönlich Sorge dafür, dass die Einwohner, 
Natur und das Wasser in seinem Wahlkreis sicher sind“, so der 
NABU-Präsident.
Der NABU fordert Nachbesserungen mindestens in folgenden Punkten:
   · Verzicht auf die demokratisch nicht legitimierte 
Expertenkommission
   · Der Geltungsbereich des vorsorgenden Grundwasserschutzes muss 
ausgeweitet werden: egal ob es als Trinkwasser oder in der 
Landwirtschaft genutzt wird oder als Bestandteil des Naturhaushalts 
geschützt ist
   · Der bergrechtliche Rechtsanspruch von Unternehmen auf Zulassung 
von Frackingvorhaben muss beschränkt werden
   · Das Verbot von Fracking muss ausgeweitet werden auf Natura 
2000-Gebiete mit Sandstein-Formationen und Gebiete, die für die 
Lebensmittelproduktion wichtig sind
· Verzicht auf Probebohrungen
· Keine Verpressung von Lagerstättenwasser
   · Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle Arten 
von Tiefbohrungen
   · Tiefbohrungen aller Art dürfen nur nach dem neuesten Stand der 
Technik durchgeführt werden
NABU-Kurzgutachten zur Expertenkommission unter:
   www.NABU.de/downloads/fracking/2015-03-nabu-kurzgutachten-fracking
-expertenkommission_GGSC.PDF
Protest-Aktion des NABU gegen Fracking: www.NABU.de/frackingfrei
Pressekontakt:
Ulf Sieberg, NABU-Energieexperte, Tel. +49 (0)30.284984-1521,  
Mobil +49 (0)173.9001782, E-Mail: Ulf.Sieberg@NABU.de