Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Freitag die Verbote der beiden Nazi-Aufmärsche in Dortmund bestätigt. Das teilte die Dortmunder Polizei mit. „Die Begründung des Gerichts zeigt mir, dass unsere Verbotsverfügung notwendig war und rechtstaatlichen Erfordernissen entspricht“, sagte Polizeipräsident Norbert Wesseler. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht in Münster die Entscheidung des Polizeipräsidenten bestätigten, hatte der Veranstalter Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Polizei Dortmund wolle nun nach eigenen Angaben das Versammlungsverbot „konsequent durchsetzten“.
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