Seit 01.01.2016 gilt die neue Tarifrente Bau. 
Grundlage dafür ist der „Tarifvertrag über eine zusätzliche 
Altersversorgung im Baugewerbe“. Die bisher nur im Tarifgebiet West 
geltende größtenteils umlagefinanzierte Rentenbeihilfe wird auf ein 
neues kapitalgedecktes System umgestellt. Beim bisherigen System 
finanzieren die aktuell Beschäftigten die Empfänger einer 
Rentenbeihilfe – ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente. Bei der 
kapitalgedeckten Tarifrente Bau kommen die Beiträge genau den 
Beschäftigten zugute, für die sie eingezahlt wurden. Mit jedem 
einzelnen Beitrag entsteht so ein individueller Baustein für den 
späteren Rentenanspruch und die Summe der einzelnen Bausteine zum 
Rentenbeginn ergibt die Rentenhöhe. Dadurch haben der demografische 
Wandel und die Beschäftigungszahlen im Baugewerbe keinen Einfluss auf
die Entwicklung der Tarifrente.
   Die Tarifrente Bau gilt zum einen für alle, die ab 2016 neu in der
Bauwirtschaft eingestellt werden. Damit kommt die zusätzliche 
Altersversorgung ab sofort auch allen neuen Beschäftigten im 
Tarifgebiet Ost zu Gute. Darüber hinaus gilt sie für Arbeitnehmer, 
die bereits vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer 
beschäftigt waren und am 31.12.2015 jünger als 50 Jahre waren. 
Schließlich profitieren auch alle Auszubildenden von der neuen 
Tarifrente. Die Beschäftigten in den alten Bundesländern, die zum 
31.12.2015 bereits über 50 sind, bleiben dagegen im System der 
„alten“ Rentenbeihilfe.
   Die Beiträge werden wie bisher bei den gewerblichen Arbeitnehmern 
als Prozentsatz der Bruttolohnsumme und bei den Angestellten in einem
Festbeitrag gezahlt. Auch für die Azubis gibt es einen festen 
Beitrag. Dieser ist vom Arbeitgeber aber nicht gesondert zu 
entrichten, da er bereits über den Beitrag zur Berufsbildung 
abgegolten ist. Der für die Ost-Arbeitgeber geltende Beitrag ist in 
den nächsten Jahren noch deutlich geringer als im Westen, wird aber 
schrittweise an den Beitrag im Tarifgebiet West angepasst.
   Mit der Einführung der Tarifrente Bau wird die Finanzierung einer 
überbetrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte in der 
Bauwirtschaft zukunftssicher gemacht. Darüber hinaus trägt die 
Tarifrente wesentlich dazu bei, die Attraktivität der Branche zu 
erhöhen; zudem stellt sie einen wichtigen Baustein zur 
Fachkräftebindung und zur Nachwuchsgewinnung dar.
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SOKA-BAU 
Michael Delmhorst
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