
Neue Regeln für Aufzüge: Was sich ab dem 20. Januar 2027 mit der Maschinenverordnung und darüber hinaus ändert
Für laufende oder neue Aufzugsprojekte gelten in Kürze neue Vorgaben: Schindler unterstützt Architekten, Gebäudeplanende, Projektierer und Betreibende dabei, Neubau- und Modernisierungsvorhaben, die den Stichtag der neuen Regelungen überspannen, frühzeitig auf die neuen Anforderungen auszurichten. Neben der Maschinenverordnung müssen weitere neue bzw. aktualisierte technische Vorschriften berücksichtigt werden.
Ab dem 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Für Aufzugsanlagen, die derzeit gebaut oder umfassend modernisiert werden, ist das mehr als eine Randnotiz: Die Verordnung kann auch Vorhaben betreffen, deren Planung schon abgeschlossen oder deren Beauftragung bereits erfolgt ist.
Dass Aufzüge von der Maschinenverordnung berührt sind, liegt an der Systematik des europäischen Rechts: Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU bleibt die Grundlage für CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung. Für Risiken, die sie nicht selbst abdeckt, greift sie jedoch auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Maschinenrechts zurück. Bisher verwies sie dafür auf die Maschinenrichtlinie. Mit deren Ablösung ändern sich auch die Anforderungen, die bei Planung, Konstruktion und Realisierung von Aufzugsanlagen zu berücksichtigen sind.
„Die Maschinenverordnung regelt Bereiche, die mit der Digitalisierung der Aufzugtechnik untrennbar verbunden sind“, sagt Nadine Kaszubowski, Leiterin Neuanlagen Sales bei Schindler Deutschland. „Sicherheitsrelevante Hard- und Software sowie digitale Schnittstellen müssen künftig so ausgelegt sein, dass unkontrollierte Einflussnahmen von innen und außen unterbunden werden. Das stärkt das Vertrauen in moderne, vernetzte Aufzugsanlagen und schafft einen verlässlichen Rahmen für alle Beteiligten.“
Was das für laufende Neubau- und Modernisierungsprojekte bedeutet
Zeitpunkt prüfen: Entscheidend ist, wann ein Aufzug in Verkehr gebracht wird. Liegt dieser Zeitpunkt ab dem 20. Januar 2027, gelten die neuen Anforderungen. Das kann gegebenenfalls nachträgliche Leistungen erforderlich machen, um die Aufzugsanlage entsprechend anzupassen. Bereits ausgestellte Konformitätsbewertungen bleiben gültig, decken die Erfordernisse der Maschinenverordnung aber nicht automatisch ab.
Digitale Systeme und Dokumentation: Schnittstellen, Fernzugriff und Software sind vom Hersteller manipulationssicher auszulegen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Betriebsanleitung und Konformitätserklärung dürfen digital bereitgestellt werden.
Modernisierung einordnen: Wird ein bestehender Aufzug umfassend modernisiert, muss im Einzelfall geprüft werden, welche Anforderungen gelten. Entscheidend sind dabei vor allem der bestehende Aufzug und der Umfang der geplanten Änderungen.
Zwei weitere Vorschriften, die Hersteller jetzt umsetzen müssen
EU Cyber Resilience Act (CRA): Er legt Anforderungen an die Cybersicherheit für Produkte mit digitalen Elementen fest. Im Aufzug betrifft dies beispielsweise Steuerungen, vernetzte Türantriebe, Gateways für die Kommunikation und Monitoring-Systeme. Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gelten seit dem
11. September 2026, die Hauptanwendung folgt am 11. Dezember 2027. Hersteller müssen unter anderem Cyberrisiken bewerten, Schwachstellen über den gesamten Lebenszyklus managen und Updates bereitstellen.
Normen EN ISO 8100-1/-2:2026: Für Aufzüge wurde kürzlich eine neue Normengeneration vom internationalen Normausschuss (ISO/CEN) veröffentlicht. Sie wird nach jetzigem Stand zum Ende dieses Jahres rechtsverbindlich werden. Die Übergangsfrist für die bisherige EN 81-20/50 beträgt ab diesem Zeitpunkt 30 Monate. Technisch betrifft sie unter anderem die Technologien für die Tragmittel von Kabine und Gegengewicht, Anforderungen an Steuerungen und Sicherheitsschaltungen, den erhöhten Schutz vor dem Einklemmen von Fingern und Händen an beweglichen Türteilen sowie Maßnahmen zur Cybersicherheit.
Frühzeitig klären, was für das einzelne Projekt gilt
Als Hersteller setzt Schindler die neuen Anforderungen in Produkten, Software und Dokumentation um, prüft seine laufenden Projekte und stellt die Konformität zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt sicher.
Für Architekten, Technische Gebäudeplanende, Projektierer und Betreibende bietet Schindler Deutschland an, Neubau- und Modernisierungsvorhaben gemeinsam einzuordnen: Wo steht das Projekt im Verhältnis zum Stichtag, welche Nachweise liegen vor, welche Abstimmungen sind sinnvoll? Je früher diese Fragen geklärt werden, desto verlässlicher lässt sich die weitere Projektplanung gestalten.
Betroffene Projekte bewertet Schindler individuell. Ansprechpartner sind die jeweiligen Projektverantwortlichen sowie regionalen Ansprechpersonen, zu finden unter https://www.schindler.de/de/kontakt.html.
Über Schindler
Seit mehr als 150 Jahren bewegt Schindler mit seinen Mobilitätslösungen täglich 2 Milliarden Menschen auf der ganzen Welt. Der 1874 gegründete Schindler Konzern ist ein weltweit führender Anbieter von Aufzügen und Fahrtreppen sowie zugehörigen Dienstleistungen. Die innovativen und umweltfreundlichen Zutritts- und Beförderungssysteme prägen maßgeblich die Mobilität urbaner Gesellschaften. Hinter diesem Erfolg stehen mehr als 69.000 Mitarbeitende in über 100 Ländern. Schindler Deutschland wurde 1906 als erste Auslandstochter gegründet und ist heute mit mehr als 4.000 Mitarbeitenden an 70 Standorten präsent.
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