Mit dem im Entwurf vorliegenden 
Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) will die Bundesregierung mehr 
Verbraucherschutz erreichen und gleichzeitig die Versicherer 
entlasten. Doch das Gesetz, das voraussichtlich Mitte Juli vom 
Bundesrat beschlossen wird, droht die IT-Abteilungen der 
Lebensversicherer zu überlasten. Das ergibt eine aktuelle 
Marktbeobachtung des Software- und Beratungshauses PPI AG.
   Der Gesetzesentwurf der großen Koalition soll es sowohl den Kunden
als auch Versicherern in der Niedrigzinsphase leichter machen. 
Insgesamt enthält die Reform fünf größere Neuerungen, mit denen sich 
Lebensversicherungsunternehmen zeitnah befassen müssen:
   – Die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren 
     fließen nicht mehr in voller Höhe an ausscheidende 
     Versicherungsnehmer. Stattdessen wird ein Teil zurückgehalten, 
     der für die Finanzierung der an die verbleibenden Versicherten 
     gegebenen Garantiezusagen notwendig ist.
   – Die Provisionen für neue Lebensversicherungen müssen dem Kunden 
     vor Vertragsabschluss offengelegt werden. Die Kostentransparenz 
     gilt für Lebensversicherungen und nach Kabinettsentwurf des 
     Gesetzgebers auch für alle anderen Versicherungssparten.
   – Die Höchstgrenze für den Zillmersatz wird von 40 auf 25 Promille
     gesenkt. Damit darf nur noch ein kleinerer Anteil der im 
     Geschäftsjahr angefallenen Abschlusskosten des Neugeschäfts auf 
     die Folgejahre übertragen werden.
   – Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen 
     wird von 1,75 auf 1,25 Prozent abgesenkt, um dem gegenwärtig 
     bestehenden Kapitalmarktumfeld (Niedrigzins) Rechnung zu tragen.
   – Versicherte müssen zu 90 Prozent statt bisher 75 Prozent an 
     Risikoüberschüssen beteiligt werden.
   „Alle fünf Neuerungen müssen die Unternehmen in kurzer Zeit 
umsetzen. Teile sollen bereits mit in Kraft treten des Gesetzes im 
Juli 2014 verwirklicht werden“, sagt Torsten Gillessen, Partner und 
Versicherungsexperte bei der PPI AG, „Damit sind Versicherer und 
besonders die Fachkräfte in den Bereichen IT und Aktuariat zeitlich 
überfordert.“ In diesen Abteilungen wird bereits unter Hochdruck an 
den zukünftigen Berichtspflichten für Solvency II gearbeitet, von 
denen Teile ebenfalls in den nächsten Monaten abgeliefert werden 
müssen. Für viele der geplanten Inhalte des 
Lebensversicherungsreformgesetzes sind größere Änderungen in den 
EDV-Systemen nötig. „Allein die IT-seitige Umsetzung der 
Garantiezinssenkung bis zum Januar 2015 dürfte schwierig werden“, 
warnt Gillessen. Kurzfristig müssten Versicherer in den betroffenen 
Abteilungen deutlich mehr Mitarbeiter-Kapazitäten zur Verfügung 
stellen.
   Doch nicht nur IT-seitig kollidiert das LVRG mit der EU-Richtlinie
zur Eigenmittelausstattung der Versicherer. „Teile des LVRG laufen 
den Zielsetzungen von Solvency II entgegen. Geld, das als 
Risikoüberschuss an Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, steht nicht 
für die Eigenkapitalbildung unter Solvency II zur Verfügung“, sagt 
Gillessen, „An dieser Stelle müssen einige Versicherer umdenken.“
   Selbst im Sinne des Verbraucherschutzes ist das Gesetz in den 
Augen des Versicherungsexperten noch nicht ausreichend ausgearbeitet.
„Die Senkung des Zillmersatzes wird den Kunden kaum zugute kommen. 
Die bestehenden Abschlusskosten gegenüber dem Vermittler muss der 
Lebensversicherer trotzdem abrechnen und wird sie daher vermutlich 
auf anderem Wege auf die Kunden abwälzen“, so Gillessen. Die zeitlich
eng getaktete Einführung des LVRG birgt sicherlich mehr Gefahren als 
Chancen für Versicherer und Kunden. Die Politik sollte nachbessern 
und zumindest längere Umsetzungszeiten einplanen.
   Dabei ist das LVRG nur der Auftakt zu einer Reihe weiterer 
Regulierungen in den nächsten drei Jahren. „Mit der Einführung von 
MIFID 2 werden sich in 2015 die Spielregeln für Transparenz, 
Verbraucherschutz und Vertrieb für anlageorientierte 
Versicherungsprodukte verschärfen. Dieser Trend wird durch die neue 
Vermittlerrichtlinie IMD 2 fortgesetzt. Hier kommen im Wesentlichen 
die Änderungen aus MIFID 2 auf alle weiteren Sparten der Versicherung
zur Anwendung“, sagt Torsten Gillessen von der PPI AG.
PPI Aktiengesellschaft
   Die PPI Aktiengesellschaft ist seit 30 Jahren an den Standorten 
Hamburg, Kiel, Frankfurt, Düsseldorf und Paris erfolgreich für die 
Finanzbranche tätig. 2013 erwirtschaftete das Unternehmen mit seinen 
372 Mitarbeitern 47,3 Millionen Euro Umsatz in den drei 
Geschäftsfeldern Consulting, Software-Entwicklung und 
Software-Produkte. PPI stärkt die Marktposition von 
Versicherungsunternehmen durch fachlich wie methodisch exzellente 
Lösungen für alle Kernprozesse der Assekuranz, basierend auf 
langjähriger Praxiserfahrung. In der Software-Entwicklung stellt PPI 
durch professionelle und verlässliche Vorgehensweise eine hohe 
Qualität der Ergebnisse und absolute Budgettreue sicher. Das 
Consulting-Angebot erstreckt sich von der strategischen über die 
versicherungs- und bankfachliche bis zur IT-Beratung.
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