Neues Gesetz bringt Entlastung für Pflegekräfte
   Der Deutsche Bundestag will am morgigen Freitag das Gesetz zur 
Stärkung des Pflegepersonals beschließen. Dazu erklären der 
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg 
Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:
   Georg Nüßlein: „Mit dem Sofortprogramm Pflege verbessern wir 
nachhaltig die Arbeitssituation in der Kranken- und Altenpflege. 
Herzstück des Gesetzes ist, dass die Pflegekosten im Krankenhaus ab 
2020 nicht mehr pauschal finanziert werden. Das heißt, die für die 
Pflege anfallenden Personalkosten werden aus den Fallpauschalen 
herausgerechnet. Krankenhäuser müssen also nicht mehr aus 
wirtschaftlichen Interessen an den Pflegekräften sparen.
   Ab dem Jahr 2020 stellen wir zusätzlich 50 Millionen Euro für 
Krankenhäuser in ländlichen, strukturschwachen Gebieten zur 
Verfügung. Damit garantieren wir eine ausreichende medizinische 
Versorgung für die Menschen, die in dünn besiedelten Gebieten leben. 
Wir haben auf die Sorgen der Krankenhäuser vor einer finanziellen 
Überforderung reagiert. So haben wir von einer vollständigen 
Streichung des Pflegezuschlags abgesehen und belassen den 
Krankenhäusern 200 Millionen Euro. Zudem verbessern wir die 
Anrechenbarkeit von pflegeerleichternden Maßnahmen. Darüber hinaus 
schaffen wir finanzielle Anreize, mehr Pflegepersonal auszubilden.
   Ohne Menschlichkeit, Würde und Respekt für den anderen würden 
allerdings alle Anstrengungen der Politik ins Leere laufen. Denn 
Pflege bedeutet praktizierte Nächstenliebe. Respekt gilt den 
Menschen, die sich Tag und Nacht liebevoll für ihre Mitmenschen 
einsetzen. Dies steht im Einklang mit den christlichen Werten der 
Union.“
   Karin Maag: „In Altenheimen schaffen wir 13.000 zusätzliche 
Stellen für die medizinische Behandlungspflege – und damit 5.000 mehr
als im Koalitionsvertrag angekündigt. Das ist ein erster sehr 
konkreter Schritt, um die Altenpfleger zu entlasten. Diese Stellen 
werden wir komplett über die Krankenversicherung finanzieren. Damit 
stellen wir sicher, dass der Pflegebedürftige selbst und seine 
Angehörigen, aber auch die Träger der stationären Einrichtung hierfür
keine Kosten zu fürchten haben.
   Wenn ambulante oder stationäre Altenpflegeeinrichtungen in die 
Digitalisierung investieren, um dadurch die Arbeit der Pflegekräfte 
zu entlasten, bekommen sie einen Zuschuss aus der Pflegeversicherung.
Die Krankenkassen müssen ihren Beitrag zur betrieblichen 
Gesundheitsförderung für Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege
erhöhen. Wer Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie
und Beruf für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege anbietet, 
wird hierfür finanziell unterstützt. Künftig dürfen auch in der 
ambulanten Krankenpflege keine Tariflöhne mehr als unwirtschaftlich 
abgelehnt werden. Auf diese Weise geben wir auch in diesem Bereich 
einen Anstoß für höhere Löhne.
   Wichtig ist es uns, auch den Alltag von pflegebedürftigen Menschen
und ihren Angehörigen weiter zu erleichtern. Deswegen machen wir es 
für pflegende Angehörige einfacher, eine stationäre Rehabilitation zu
erhalten. Besonders pflegebedürftige oder schwer behinderte Menschen 
dürfen künftig nach ärztlicher Verordnung mit dem Taxi zum Arzt 
fahren, ohne dass sie sich dafür vorab eine Genehmigung ihrer 
Krankenkasse einholen müssen.
   Besonders erfreulich ist, dass wir auch eine Verbesserung im 
Alltag von Klinikpatienten herbeiführen können. Als Unionsfraktion 
haben wir uns nämlich erfolgreich dafür eingesetzt, dass 
Begleitpersonen auch außerhalb eines Krankenhauses untergebracht 
werden können. So müssen beispielsweise Eltern oder Ehepartner nicht 
unbedingt mit den Patienten im Krankenhaus übernachten. Von einer 
Übernachtung außerhalb können sie zum Beispiel bei einem erhöhten 
Infektionsrisiko oder im Fall von Bettenmangel in der Abteilung 
Gebrauch machen.“
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