Nüßlein/Maag: Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege werden verbessert

Neues Gesetz bringt Entlastung für Pflegekräfte

Der Deutsche Bundestag will am morgigen Freitag das Gesetz zur
Stärkung des Pflegepersonals beschließen. Dazu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg
Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Georg Nüßlein: „Mit dem Sofortprogramm Pflege verbessern wir
nachhaltig die Arbeitssituation in der Kranken- und Altenpflege.
Herzstück des Gesetzes ist, dass die Pflegekosten im Krankenhaus ab
2020 nicht mehr pauschal finanziert werden. Das heißt, die für die
Pflege anfallenden Personalkosten werden aus den Fallpauschalen
herausgerechnet. Krankenhäuser müssen also nicht mehr aus
wirtschaftlichen Interessen an den Pflegekräften sparen.

Ab dem Jahr 2020 stellen wir zusätzlich 50 Millionen Euro für
Krankenhäuser in ländlichen, strukturschwachen Gebieten zur
Verfügung. Damit garantieren wir eine ausreichende medizinische
Versorgung für die Menschen, die in dünn besiedelten Gebieten leben.
Wir haben auf die Sorgen der Krankenhäuser vor einer finanziellen
Überforderung reagiert. So haben wir von einer vollständigen
Streichung des Pflegezuschlags abgesehen und belassen den
Krankenhäusern 200 Millionen Euro. Zudem verbessern wir die
Anrechenbarkeit von pflegeerleichternden Maßnahmen. Darüber hinaus
schaffen wir finanzielle Anreize, mehr Pflegepersonal auszubilden.

Ohne Menschlichkeit, Würde und Respekt für den anderen würden
allerdings alle Anstrengungen der Politik ins Leere laufen. Denn
Pflege bedeutet praktizierte Nächstenliebe. Respekt gilt den
Menschen, die sich Tag und Nacht liebevoll für ihre Mitmenschen
einsetzen. Dies steht im Einklang mit den christlichen Werten der
Union.“

Karin Maag: „In Altenheimen schaffen wir 13.000 zusätzliche
Stellen für die medizinische Behandlungspflege – und damit 5.000 mehr
als im Koalitionsvertrag angekündigt. Das ist ein erster sehr
konkreter Schritt, um die Altenpfleger zu entlasten. Diese Stellen
werden wir komplett über die Krankenversicherung finanzieren. Damit
stellen wir sicher, dass der Pflegebedürftige selbst und seine
Angehörigen, aber auch die Träger der stationären Einrichtung hierfür
keine Kosten zu fürchten haben.

Wenn ambulante oder stationäre Altenpflegeeinrichtungen in die
Digitalisierung investieren, um dadurch die Arbeit der Pflegekräfte
zu entlasten, bekommen sie einen Zuschuss aus der Pflegeversicherung.
Die Krankenkassen müssen ihren Beitrag zur betrieblichen
Gesundheitsförderung für Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege
erhöhen. Wer Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie
und Beruf für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege anbietet,
wird hierfür finanziell unterstützt. Künftig dürfen auch in der
ambulanten Krankenpflege keine Tariflöhne mehr als unwirtschaftlich
abgelehnt werden. Auf diese Weise geben wir auch in diesem Bereich
einen Anstoß für höhere Löhne.

Wichtig ist es uns, auch den Alltag von pflegebedürftigen Menschen
und ihren Angehörigen weiter zu erleichtern. Deswegen machen wir es
für pflegende Angehörige einfacher, eine stationäre Rehabilitation zu
erhalten. Besonders pflegebedürftige oder schwer behinderte Menschen
dürfen künftig nach ärztlicher Verordnung mit dem Taxi zum Arzt
fahren, ohne dass sie sich dafür vorab eine Genehmigung ihrer
Krankenkasse einholen müssen.

Besonders erfreulich ist, dass wir auch eine Verbesserung im
Alltag von Klinikpatienten herbeiführen können. Als Unionsfraktion
haben wir uns nämlich erfolgreich dafür eingesetzt, dass
Begleitpersonen auch außerhalb eines Krankenhauses untergebracht
werden können. So müssen beispielsweise Eltern oder Ehepartner nicht
unbedingt mit den Patienten im Krankenhaus übernachten. Von einer
Übernachtung außerhalb können sie zum Beispiel bei einem erhöhten
Infektionsrisiko oder im Fall von Bettenmangel in der Abteilung
Gebrauch machen.“

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