OLG Hamburg verurteilt Ownership Treuhand GmbH wegen fehlerhafter Prospektangaben zur MS „Grenaa“

Ein Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung hat das
Hanseatische Oberlandesgericht gefällt. Es kann auf zahlreiche
Schiffsfonds angewandt werden, die nach Beginn der Finanz- und
Wirtschaftskrise vertrieben wurden. Wegen fehlerhafter Angaben im
Fondsprospekt hat das Gericht die Hamburger Ownership Treuhand GmbH
zu Schadensersatz verurteilt. Einer Kapitalanlegerin, die sich am 9.
Januar 2009 mit 50.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio an der
„Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG MS „Grenaa“ beteiligt hat, muss
das Unternehmen 52.000 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Die MS „Grenaa“
ist ein Mehrzweckfrachter mit einer Kapazität von 400 TEU. Die
Beklagte fungierte als Treuhandkommanditistin für diesen
Schiffsfonds.

Das Urteil des Oberlandesgerichts datiert vom 4. Oktober 2013 (Az.
13 U 15/11). Nach der jetzt vorliegenden Begründung ist das Gericht
der Auffassung, dass der Verkaufsprospekt aus Mai 2008 das
Marktumfeld zu positiv darstellt – und zwar für Schiffsbeteiligungen
allgemein und für Mehrzweckfrachter im Besonderen. Zur Begründung
verwies der Prospekt auf eine Marktanalyse des Sachverständigen
Michael Niefünd. Die eigens eingeholte Markteinschätzung vom 1.
Februar 2008 basierte auf Zahlenmaterial aus dem Jahre 2007. Darin
heißt es, dass die weltweit vorhandene Schiffstonnage nicht
ausreiche, um die erwarteten Steigerungen des Ladeaufkommens zu
befriedigen. Alte Schiffe würden aus wirtschaftlichen Gründen
verschrottet. Eine größere Nachfrage nach Schiffen sei die Folge. Die
internationalen Werftkapazitäten seien darüber hinaus in erheblichem
Umfang ausgelastet. Aus den genannten Gründen solle eine angemessene
Rendite erzielbar sein. Zum Zeitpunkt des Vertriebs der
Fondsbeteiligung, spätestens im Herbst 2008, hatte sich das
Marktumfeld jedoch bereits gravierend verschlechtert. Die Anlegerin,
die ihre Schadensersatzansprüche an ihren Bruder abgetreten hatte,
warf der Ownership Treuhand GmbH vor, sie nicht über den massiven
Verfall der Charterraten ab August/September 2008 hingewiesen zu
haben. Zum Beitrittszeitpunkt im Januar 2009 hätte ihr deutlich
gemacht werden müssen, dass der Schiffsmarkt keineswegs als äußerst
positiv eingeschätzt werden konnte.

Entgegen der Auffassung des Landgerichts Hamburg, das die Klage
abgewiesen hatte, folgte der 13. Zivilsenat des Hanseatischen
Oberlandesgerichts der Argumentation der Anlegerin. Er entschied,
dass die Ownership Treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin auf die
Veränderungen im Schiffsmarkt infolge der Finanzkrise hätte hinweisen
müssen. Das Berufungsgericht kam nach Anhörung eines Sachverständigen
zu dem Ergebnis, dass es spätestens mit Ausbruch der Lehman-Pleite im
Herbst 2008 zu einem massiven Verfall der Frachtraten gekommen sei,
welcher im Januar 2009 schon einen Tiefpunkt erreicht habe. Dieser
Frachtratenverfall gelte auch für Multipurpose-Schiffe. Über dieses
geänderte Marktumfeld habe die Beklagte aufklären müssen. Der
Hamburger Anwalt Dr. Oliver Rosowski von Hahn Rechtsanwälte, der das
Urteil erstritten hat, stellt dessen wichtige Bedeutung heraus: „Nach
unserer Auffassung hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung, weil es
auf zahlreiche Schiffsfonds, die ab Herbst 2008 vertrieben worden
sind, angewandt werden kann. Auf wesentliche Veränderungen der für
die Beurteilung der Vermögensanlage relevanten Marktumstände, die
erst nach der Prospektveröffentlichung eingetreten sind, muss
zwingend hingewiesen werden. Beispielsweise durch einen sogenannten
Prospektnachtrag. Fehlt eine nachträgliche Aufklärung über
Umstandsänderungen in diesem Zeitraum, kommt eine Haftung der
Aufklärungspflichtigen in Betracht, wie es das Hanseatische
Oberlandesgericht zutreffend festgestellt hat.“

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als „häufig empfohlene
Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann,
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt bundesweit geschädigte
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig,
davon sind acht Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht. Hrp
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