Der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. (OGF) sind
am 04. Juli 2014 die Schlichtungsaufgaben nach dem
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) übertragen worden. Die neue
Verfahrensordnung der Ombudsstelle wurde bereits am 19. Juni 2014 vom
Bundesministerium der Finanzen im Einverständnis mit dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genehmigt.
Damit ist und bleibt die OGF verantwortlich für alle
Streitigkeiten mit Unternehmen, die sich der Ombudsstelle
angeschlossen haben. Derzeit werden mehr als 400 geschlossene Fonds
durch das Verfahren abgedeckt. Anleger, die sich im Beschwerdefall
informieren wollen, ob ihre Beteiligung darunter ist, können dies im
Internet unter
http://www.ombudsstelle.com/angeschlossene-unternehmen.html tun. Dr.
Joachim Seeler, Vorstandsvorsitzender des Vereins Ombudsstelle
Geschlossene Fonds e.V., sieht die Schlichtungsstelle durch die
Übertragung gestärkt: „Mit der Übertragung der gesetzlichen
Schlichtungsaufgaben ist die Ombudsstelle Geschlossene Fonds auch
nach der Regulierung durch das KAGB die zentrale Anlaufstelle für
Anleger, die Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen
an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds
außergerichtlich schlichten möchten. “
Die Ombudsstelle bietet Anlegern die Möglichkeit,
Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung von
einer unabhängigen und neutralen Ombudsperson rechtskundig klären zu
lassen. Die Ombudspersonen sind Dr. Inga Schmidt-Syaßen und Dr. Fritz
Frantzioch. Seit ihrer Gründung im Jahr 2008 hat die OGF bereits über
900 Verfahren bearbeitet.
Weitere Informationen im Internet: www.ombudsstelle.com.
Pressekontakt:
Dr. Ulrike Busse
info@ombudsstelle-gfonds.de
T +49 (0) 30 2 57 616 90
F +49 (0) 30 2 57 616 91
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.
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Weitere Informationen unter:
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