Patent für eine Vorrichtung zur Extraktion einer Kartusche sowie entsprechender Kaffeemaschinen (Nespresso) für nichtig erklärt

Am 12. Februar 2015 hatte der 2. Senat des
Bundespatentgerichts über eine Klage der Schweizer Firma Ethical
Coffee Company, die mit dem „Nespresso“-System kompatible
Kaffeekapseln vertreibt, gegen das europäische Patent 1 646 305 der
Nestec S.A. („Nespresso“) zu entscheiden, das „eine Vorrichtung zur
Extraktion einer Kartusche“, entsprechend ausgestattete
Kaffeemaschinen sowie eine Kombination einer solchen Vorrichtung und
Kapseln betrifft. Hintergrund dieser Klage sind zahlreiche
Rechtsstreitigkeiten im Inland und Ausland wegen der Verletzung der
Patente der Nestec. S.A., die zu den umsatzstärksten Herstellern von
Kapsel-Kaffeemaschinen und speziell darauf abgestimmten Kaffeekapseln
(„Nespresso“) zählt.

Das Patent wurde für nichtig erklärt.

Az.: 2 Ni 6/13 (EP)

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