Pflege bei Beamten: Lücke individuell prüfen

Warum sich der genaue Blick lohnt
Scharbeutz. Beamte gelten als bestens abgesichert, gerade im Gesundheitsbereich. Beim Thema Pflege lohnt aber ein genauer Blick. Wer als Beamter, und damit auch als Feuerwehrbeamter oder Anwärter, privat krankenversichert ist, sichert die Pflege über eine private Pflegepflichtversicherung ab. Diese Pflicht erfüllen die meisten. Ob die Absicherung im Ernstfall reicht, lässt sich aber nur im Einzelfall beantworten. Darauf macht die auf Einsatzkräfte spezialisierte Finanzberatung RetterFinanz aufmerksam.

Im Pflegefall teilen sich zwei Stellen die Kosten. Die Beihilfe des Dienstherrn übernimmt einen Anteil entsprechend dem Bemessungssatz, im aktiven Dienst meist die Hälfte, im Ruhestand oft mehr. Den Rest deckt die private Pflegepflichtversicherung. Zusammen bieten sie einen gleichwertigen gesetzlich vorgeschriebenen Schutz.

Zusätzliche Beihilfeleistungen beachten
Wichtig ist ein Punkt, der oft untergeht: Beim Bund können nach Paragraf 39 Absatz 2 der Bundesbeihilfeverordnung unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen auf besonderen Antrag zusätzliche Beihilfeleistungen gewährt werden. Diese können auch weitere Pflegekosten sowie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten betreffen. Bei vollstationärer Pflege können dennoch Kosten offen bleiben. Ob und in welcher Höhe eine finanzielle Lücke verbleibt, sollte deshalb individuell und unter Berücksichtigung sämtlicher Leistungsansprüche ermittelt werden.

Wie sich eine verbleibende Lücke schließen lässt
Ergibt die Prüfung eine Lücke, lässt sie sich mit einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung schließen. Häufig kommt ein Pflegetagegeld zum Einsatz, das im Pflegefall einen festen Betrag pro Tag zahlt, den die Versicherten frei verwenden können. Wie hoch der Bedarf ist, hängt von Familiensituation, Vermögen und den konkreten Leistungen des Dienstherrn ab. Wichtig außerdem: Auch Feuerwehrleute mit freier Heilfürsorge brauchen grundsätzlich eine private Pflegepflichtversicherung, soweit sie nicht bereits in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert sind, weil die Heilfürsorge Pflege nicht abdeckt.