Pharmadialog / AOK Baden-Württemberg sieht eigene Rabattvertragspraxis bestätigt / Dialog muss auch mit Krankenkassen erfolgen

Die am Dienstag (12.04.2016) in Berlin
vorgestellten Ergebnisse des Pharmadialogs gehen laut AOK
Baden-Württemberg beim Thema „Liefersicherheit innerhalb der
Rabattverträge“ nur in Ansätzen in die richtige Richtung: „Dass
kompetente Krankenkassen beim Pharmadialog nicht einbezogen wurden,
ist die eine kritische Sache. Die andere ist, dass zwar im
Ergebnispapier des Pharmadialogs die Liefersicherheit innerhalb der
Arzneirabattverträge auftaucht, im Ergebnis aber ohne Substanz
bleibt“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und
bundesweiter Verhandlungsführer der AOK-Arzneimittelrabattverträge,
Dr. Christopher Hermann, am Dienstag (12.04.2016) in Stuttgart.

Die Vermeidung von Lieferengpässen im patentfreien
Arzneimittelmarkt sei mit Blick auf die Versicherten im ureigensten
Interesse der gesetzlichen Krankenkassen. Hermann: „Zunächst gilt es
festzuhalten, dass durch temporäre Lieferengpässe eines einzelnen
Anbieters keineswegs die Versorgung der Patientinnen und Patienten
gefährdet wird.“ Zur Liefersicherheit trage eine ausreichende
Vorlaufzeit bis zum jeweiligen Vertragsstart bei, der die
Lieferfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmens sicherstellt. Diese
Vorlaufzeit werde in den AOK-Verträgen ausnahmslos garantiert. Das
Ergebnispapier des Pharmadialogs bleibe hierzu mit einer allgemeinen
Aussage zu einem „6-Monats-Vorlauf“ im Ungewissen.

„Das muss präzisiert werden. Entscheidend für mehr Sicherheit ist
der Start der Vorlaufzeit. Die 6-Monats-Frist muss zum Zeitpunkt
starten, wenn das Pharmaunternehmen über den Zuschlag im
Ausschreibungsverfahren vorab von den Krankenkassen informiert wird“,
so Hermann weiter. Damit bleibe den Unternehmen jeweils ausreichend
Zeit zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit zum Vertragsstart.

Für die AOK Baden-Württemberg ist es unerlässlich, dass
Krankenkassen direkt in den Pharmadialog mit einzubeziehen sind. Dies
ergebe sich allein aus der Tatsache des Vertragsgeschehens. Derzeit
laufen bundesweit Verträge der AOK-Gemeinschaft für insgesamt 276
Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen
AOK-Umsatzvolumen von insgesamt 5 Milliarden Euro (Stand: April
2016). „Hier geht es um gute Rahmenbedingungen durch die Politik, um
Transparenz und vor allem darum, die Patientinnen und Patienten in
den Mittelpunkt zu rücken, die ein Anrecht darauf haben, ihre Arznei
auch stets zeitnah zu erhalten“, so Hermann weiter.

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