Am 19. Oktober 2010 entscheidet das Europäische 
Parlament über die Revision der Mutterschutzrichtlinie. „Wir sehen 
diesem Tag mit Sorge entgegen“, erklärt Dr. Axel Schack, 
Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes HessenChemie. Einem 
umfassenden und effektiven Gesundheitsschutz für werdende und 
gewordene Mütter misst der Verband große Bedeutung zu. Genauso wie 
der maßgeblichen Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 
Die Vorschläge der EU-Kommission und insbesondere die Forderung des 
EP-Frauenausschusses seien aber von ihrem Inhalt her sehr bedenklich.
   Während bereits der Vorschlag der EU-Kommission zahlreiche 
Regelungen enthält, die als Kostentreiber und bürokratische Belastung
wirken würden (z. B. Verlängerung der Mutterschutzfristen von 
mindestens 14 auf mindestens 18 Wochen, Verschärfung des 
Kündigungsschutzes), hat der federführende Frauenausschuss für eine 
weitere Verschärfung plädiert. 20 Wochen Mutterschaftsurlaub bei 
voller Lohnfortzahlung, eine noch weitergehende Verschärfung des 
Kündigungsschutzes, zwei Wochen voll bezahlter Vaterschaftsurlaub 
sowie eine Ausweitung des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs auf 
Selbstständige würden nach einer aktuellen Schätzung des 
Fraunhofer-Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, 
Senioren, Frauen und Jugend finanzielle Mehrbelastungen für deutsche 
öffentliche Haushalte und Arbeitgeber in Höhe von etwa 1,7 Milliarden
Euro pro Jahr entstehen lassen. Die deutschen Arbeitgeber wären im 
Vergleich zu anderen Ländern besonders betroffen, da sie die Kosten 
des Mutterschutzes, einschließlich einer eventuellen Verlängerung, 
nahezu alleine tragen müssten.
   Die Gesetzesfolgenabschätzung im Auftrag des Europäischen 
Parlaments weist zahlreiche handwerkliche Fehler auf und darf daher 
nicht als Entscheidungsgrundlage dienen. Das Mutterschaftsgeld wurde 
nicht in die Kostenabschätzung einbezogen. Auch der Bezugszeitraum 
für das deutsche Elterngeld ist nicht richtig angegeben. Ausgegangen 
wird von zwei Monaten anstatt von bis zu drei Jahren. Und 
Kostenschätzungen der Mitgliedsstaaten wie z. B. vom Fraunhofer 
Institut wurden nicht berücksichtigt oder kommentiert. Es werden also
bestehende progressive Systeme wie in Deutschland gar nicht in ihren 
wesentlichen Punkten erkannt und gewürdigt.
   „Wir haben hier ein Beispiel für gut gemeint, aber schlecht 
gemacht. Selbst wenn man die drohende höhere Kostenbelastung außer 
Betracht ließe, blieben erhebliche Zweifel“ erklärt Schack. Die 
Notwendigkeit der Ausdehnung des Mutterschutzes in dem angedachten 
Ausmaß sei medizinisch nicht indiziert. Sie helfe den (werdenden) 
Müttern auch nicht bei der Bewältigung ihres Alltags, schon gar nicht
dauerhaft. Abgesehen davon stellt sich für den Arbeitgeberverband die
Frage, wieso ein Vaterschaftsurlaub im Rahmen einer 
Muttschutzrichtlinie nebenbei mitgeregelt werden soll.
   „Wir befürchten, dass gerade kleinere und mittlere Unternehmen 
dazu gezwungen werden, sich die Einstellung von jüngeren Frauen gut 
zu überlegen“, warnt Schack. Und das im Zeitalter des demographischen
Wandels, in dem gerade für Frauen immer mehr 
Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen.
   Dabei bekomme man aus den Mitgliedsunternehmen vielfach die 
Rückmeldung, dass die Frauen gar nicht länger „aussteigen“, sondern 
möglichst schnell an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten. „Sie 
sind nämlich vielfach mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut, die 
sie ungern für längere Zeit abgeben möchten“, betont Schack. Ein 
Konzept  für diese Personengruppe müsse also anders aussehen.
   Deutschland sei nach Auffassung des Verbandes mit seinen 
bestehenden Mutterschutz- und Elternzeitregelungen bereits so 
fortschrittlich aufgestellt, dass es keiner Ausweitung bedürfe. „Wir 
brauchen eine Ausnahmeregelung, die diesen Umstand berücksichtigt und
damit die Beibehaltung der 14 Wochen-Mutterschutzfrist im Hinblick 
auf die bis zu dreijährige Elternzeit ermöglicht“, fordert Schack 
abschließend.
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