Die Insolvenz bei PROKON rückt scheinbar näher. Am
15. Januar 2014 hatten Anleger schon Genussrechte in Höhe von ca. 200
Millionen Euro gekündigt. Offenbar wurden auch Strafanzeigen
gestellt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart
www.grprainer.com führen aus: In einem Rundschreiben an die Anleger
hatte PROKON am 10. Januar angekündigt, dass die Planinsolvenz noch
im Januar drohe, wenn nicht mindestens 95 Prozent des
Genussrechtekapitals von ca. 1,4 Milliarden Euro bis zum 31.10.2014
im Unternehmen blieben. Laut Angaben auf der PROKON-Homepage hatten
am 15. Januar (Stand 11 Uhr) Anleger allerdings schon Genussrechte in
Höhe von rund 200 Millionen Euro gekündigt, – die 5-Prozent-Grenze
ist damit weit überschritten. Noch bis zum 20. Januar sollen sich die
Anleger erklären, ob sie ihre Genussrechte halten werden oder
kündigen wollen.
Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen inzwischen bei der
Staatsanwaltschaft Lübeck auch Strafanzeigen gegen PROKON eingegangen
sein. Es werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen Betrugs und
anderer Wirtschaftsdelikte bestehe.
Die jüngsten Entwicklungen macht die Situation für die rund 74.000
Anleger nicht einfacher. Ihnen droht der Totalverlust des
investierten Geldes. Um ihr Kapital zu retten, sollten sie sich an
einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden,
der im Einzelfall überprüfen kann, welche rechtlichen Schritte
eingeleitet werden können, um den Schaden abzuwenden.
In Betracht kommen Schadensersatzansprüche gegen die
Vertriebsgesellschaften wegen fehlerhafter Anlageberatung. Sollten
die PROKON Genussrechte als sichere Geldanlage beworben sein, könnte
Falschberatung vorliegen, da es sich bei Genussrechten um eine hoch
spekulative Anlageform mit dem Risiko des Totalverlusts handelt. Über
diese Risiken müssen die Anleger aufgeklärt werden. Bereits im
September 2012 hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht
einer Klage gegen PROKON wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Die
Aussagen zur Sicherheit der Genussrechte seien irreführend gewesen,
heißt es in dem Urteil (Az: 6 U 14/11).
Sollten die Angaben im Verkaufsprospekt fehlerhaft sein, kann auch
Schadensersatz wegen Prospekthaftung in Betracht kommen.
http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html
Über GRP Rainer LLP: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich
ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart berät die
Kanzlei insbesondere im gesamten Kapitalmarktrecht und Bankrecht.
Pressekontakt:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Weitere Informationen unter:
http://