„Das Konzept des Lebensversicherungsfonds
Prorendita Zwei GmbH & Co. KG ist gescheitert“, so Rechtsanwalt Theo
Wiewel von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). Das ergebe sich
aus dem Schreiben der Fondsgeschäftsführung vom 12. Oktober 2012.
Danach könne nicht mehr mit einer kurzfristigen Erholung der
Marktverhältnisse auf dem Zweitmarkt für britische
Lebensversicherungspolicen gerechnet werden. Zudem würden sich die
Konditionen für die Fremdfinanzierung voraussichtlich verschlechtern,
was mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Der Geschäftsbericht für
das Geschäftsjahr 2011 weist „Abschreibungen auf Finanzanlagen und
auf Wertpapiere des Umlaufvermögens“ in Höhe von 2.901.625,12 Euro
aus. Der Verlust für dieses Geschäftsjahr beträgt insgesamt
3.240.565,81 Euro.
„Im Verkaufsprospekt wurden die Risiken der Beteiligung nicht
richtig dargestellt“, sagt Rechtsanwalt Wiewel. „Abgesehen davon sind
die Anleger in vielen Fällen falsch beraten worden, was die von uns
ausgewerteten Beratungsgespräche zeigen. Betroffen sind eine ganze
Reihe von Banken und Finanzvertrieben.“ Der Anwalt rät daher allen
Anlegern, sich umgehend juristisch beraten zu lassen, bevor
Schadensersatzansprüche verjähren.
Für den Fall, dass die Fortführung der Fremdfinanzierung mit
höheren Kosten verbunden ist, schlägt die Fondsgeschäftsführung vor,
trotz der schlechten Rahmenbedingungen einen Teil des
Versicherungsportfolios zu verkaufen, um die Fremdfinanzierung
vollständig zurückführen zu können. Die verbleibenden Policen sollen
bis zum Ablauf der Versicherung gehalten werden, um den Schlussbonus
vereinnahmen zu können. Nach einem Ausschüttungsplan, der von der
Fondsgeschäftsführung ergänzend beigefügt worden ist, sollen in den
Jahren 2013 bis 2020 voraussichtlich insgesamt 11,4 Millionen Euro
ausgezahlt werden. Bislang ist lediglich denjenigen Anlegern, die
zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 31. August 2006 beigetreten
sind, ein sogenannter Frühzeichnerbonus in Abhängigkeit von der
Zahlung der Beteiligungssumme gewährt worden. Der Großteil des
investierten Kapitals wäre damit verloren.
Im Jahr 2005 ist von der IDEENKAPITAL Financial Engineering AG der
geschlossene Fonds Prorendita Zwei GmbH & Co. KG initiiert worden,
der in britische Kapitallebensversicherungen investiert. Mit dem
Eigenkapital der Anleger und einem Darlehen in etwa der gleichen Höhe
wurden bereits vorhandene Versicherungspolicen auf dem britischen
Zweitmarkt erworben. Im Verkaufsprospekt der Fondsbeteiligung wurde
damit geworben, dass bei britischen Kapitallebensversicherungen
jährlich ein Bonus zugewiesen wird. Am Ende der Laufzeit werde dann
noch ein Schlussbonus gezahlt. Vor allem im Hinblick auf den hohen
Schlussbonus würde der tatsächliche Wert einer Versicherungspolice
jedes Jahr steigen. Das Fondskonzept sah vor, dass die Policen
zunächst erworben und anschließend wieder mit Gewinn verkauft werden.
Tatsächlich stellte sich aber bald heraus, dass ein gewinnbringender
Handel mit den Versicherungspolicen nicht möglich ist.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
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