Qualität in Krankenhäusern mit Direktverträgen steigern

Die Krankenkassen müssen deutlich mehr
Möglichkeiten erhalten, Qualitätsverträge mit Kliniken abzuschließen.
Das hat der Verwaltungsrat der BARMER GEK in seiner heutigen Sitzung
in Berlin mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform gefordert.
„Obwohl Jahr für Jahr mehr Geld für die stationäre Versorgung
ausgegeben wird, haben wir in bestimmten Bereichen nicht nur ein
Mengen-, sondern auch ein ernsthaftes Qualitätsproblem, das Tausende
von Patientinnen und Patienten zu spüren bekommen“, so der
Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER GEK, Holger Langkutsch.

Nach dem Willen der Großen Koalition sollen den Krankenkassen
frühestens ab dem Jahr 2017 Möglichkeiten eingeräumt werden, zeitlich
befristet für vier zu bestimmende planbare Leistungen
Qualitätsverträge mit Kliniken abzuschließen. Langkutsch: „Die jetzt
vorgesehene Regelung sollte ausgeweitet werden. Für ein rasches Mehr
an Qualität und Patientensicherheit in der stationären Versorgung
muss die Liste der planbaren Operationen geöffnet werden, damit
umfassend und gezielt über Qualität, Menge und Preis mit den Kliniken
verhandelt werden kann.“

Die bisherigen Reformansätze der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für
mehr Qualität in Krankenhäusern sind nach Meinung der BARMER GEK ein
erster Schritt in die richtige Richtung. Die Vorschläge seien aber
vielfach halbherzig. Wichtig sei, bereits bei der Krankenhausplanung
Qualitätsindikatoren verbindlich und eben nicht, wie vorgesehen, als
Kann-Option zu berücksichtigen. Kritisch sieht die Krankenkasse auch
das Vorhaben, bei nachweislich schlechter Leistungsqualität Kliniken
mit Abschlägen zu versehen. „Das käme einer Etablierung eines Marktes
mit qualitativ schlechten Leistungen zu Dumpingpreisen gleich“, so
Langkutsch. Schlechte Qualität dürfe grundsätzlich nicht vergütet
werden. Entsprechende Leistungen sollten bei dauerhaften
Qualitätsproblemen aus dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses
ausgeschlossen werden.

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