Wie das ARD-Politikmagazin Kontraste berichtet,
wird die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen deutlich
gedrosselt. Und zwar, sobald die Temperaturen unter 15 Grad fallen
oder über 33 Grad steigen. In Fachkreisen spricht man von einem
„Thermofenster“.
Wenn es draußen kühler wird, bringt den Recherchen zufolge die
neue Software bei den VW-Diesel-Autos keine Verbesserung beim
Stickoxid-Ausstoß. Im Gegenteil, so Jürgen Resch, der Geschäftsführer
der Deutschen Umwelthilfe: „Was uns völlig erschreckt hat war, dass
bei winterlichen Temperaturen oder Temperaturen wie wir sie ab
Oktober wieder zu erwarten haben, die Werte sogar höher sind als die,
die wir gemessen haben vor dem Software-Update im Sommer.“
VW argumentiert, das Thermofenster sei notwendig, um den Motor vor
Schaden zu schützen und beruft sich dabei auf eine Ausnahmeklausel in
der betreffenden Verordnung. Der Verwaltungsrechtler Professor Martin
Führ von der Hochschule Darmstadt hält solche Thermofenster
allerdings für illegal: „Auch das Thermofenster ist eine
Abschalteinrichtung und Abschalteinrichtungen sind verboten. Der
Begriff verschleiert den Umstand, dass die Abgasreinigung
ausgeschaltet wird, es sind weite Bereiche der normalen Temperaturen,
die wir hier in Mitteleuropa haben, nicht erfasst, und das ist nicht
erlaubt.“
Das Landgericht Düsseldorf hat einem Autofahrer nun Recht gegeben,
der gegen VW geklagt hat, weil ihm trotz Software-Update Fahrverbote
drohen. Die Begründung der Richter: Das Fahrzeug sei noch immer
mangelhaft. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, könnte den
Recherchen zufolge aber weitreichende Folgen haben.
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