Referentenentwurf zum GKV-VSG: Spielräume für Versorgungsinnovationen – BKK Dachverband pflichtet Kritik an Details durch Herrn Dr. Georg Nüßlein bei

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) sollen Hürden für
sektorübergreifende Angebote abgebaut werden sowie neue Möglichkeiten
für Krankenkassen geschaffen werden, auf die Bedürfnisse ihrer
Versicherten und Regionen ausgerichtete innovative Versorgungsansätze
zu entwickeln. Der BKK Dachverband begrüßt die Zielsetzung und sieht
darin eine deutliche Verbesserung des Versorgungsangebots für
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung.

„Zentraler Innovationsmotor ist der Wettbewerb zwischen den
Krankenkassen um die Versorgung ihrer Versicherten“, so Franz Knieps,
Vorstand des BKK Dachverbands.

„Das Versorgungsstärkungsgesetz gibt den gesetzlichen
Krankenkassen zwar einerseits mehr Spielräume. Auf der anderen Seite
werden Anreize für neue, bislang unerprobte Versorgungsansätze durch
die geplante Einführung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10 Millionen
Euro bei unklar definierten Rechtsverstößen jedoch erheblich
gesenkt.“

Der BKK Dachverband lehnt die geplanten finanziellen
Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden ab, da dies der
Intention des Gesetzgebers widerspricht, die Hemmnisse im
selektivvertraglichen Bereich abzubauen. Zudem hat der Gesetzgeber
vorgesehen, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der
praktischen Umsetzung des Innovationsfonds mit einem Finanzvolumen
von jährlich 300 Mio. Euro zu beauftragen. Der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) soll in Zukunft in einem neu einzurichtenden
Innovationsausschuss darüber entscheiden, welche innovativen
Selektivverträge finanziell unterstützt werden. Im geplanten
Innovationsausschuss beim G-BA sind nach derzeitigem
Referentenentwurf die gesetzlichen Krankenkassen allerdings nicht
vertreten.

„Wenn der Gesetzgeber an dem Vorschlag festhält, dem G-BA die
Ausgestaltung des Innovationsfonds zu übertragen, müssen die
Krankenkassen direkt beteiligt werden“, erklärt Franz Knieps. „Die
Krankenkassen wissen mit ihrem selektivvertraglichen Knowhow, welche
Versorgungsprojekte am besten für ihre Versicherten sind und demnach
finanziell unterstützt werden sollen.“

Von daher begrüße der BKK Dachverband, dass innerhalb der
Regierungsparteien noch Diskussionsbedarf gesehen werde. „Ich
pflichte dem stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion Herrn
Dr. Georg Nüßlein ausdrücklich bei, dass noch einmal über die
Grundkonstruktion der Innovationsförderung nachgedacht werden
sollte“, sagt Franz Knieps.

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