Saatgutrecht ist Verbraucherschutzgesetz / Neues Regelwerk bringt Vereinfachung und Harmonisierung, orientiert sich aber an bewährten Grundsätzen

Die Europäische Kommission will heute den
Verordnungsvorschlag für das neue Saatgut- und Pflanzgutrecht
vorlegen. Sie schließt damit einen mehrjährigen Überarbeitungsprozess
mit dem Ziel der Vereinfachung und Harmonisierung der bestehenden
Gesetze in Europa ab. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.
V. (BDP) begrüßt ein modernisiertes Regelwerk, das auf den bewährten
Grundsätzen des Saatgutrechts aufbaut. „Das Saatgutrecht in Europa
ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte. Es muss für die neutrale
Information der Saatgutverbraucher und die Chancengleichheit zwischen
großen und kleinen Pflanzenzüchtern sorgen, bei der die objektive
Leistung zählt und nicht der Werbeetat. Dies wiederum stärkt die
Vielfalt der Sorten und Unternehmen“, kommentiert Dr. Carl-Stephan
Schäfer, Geschäftsführer des BDP, den Kommissionsvorschlag.

Schäfer stellt klar, dass im Grundsatz wie bisher nur staatlich
geprüfte Sorten und staatlich geprüftes Saatgut verkauft werden
dürfen. „Man sieht Saatgut seine Ertragsfähigkeit,
Krankheitsresistenz und Qualität nicht an. Diese Fragen sind für den
Landwirt und für die Gesellschaft aber elementar wichtig. Deshalb
müssen die Sorten und das Saatgut vor dem Verkauf getestet werden.
Saatgutrecht ist also ein Verbraucherschutzgesetz. Würde es das
Saatgutrecht nicht geben, müsste es gerade heutzutage erfunden
werden“, erklärt er.

Saatgutregeln gibt es in der EU schon seit den 1960er Jahren. Sie
haben gegenwärtig noch die Form von zwölf EU-Richtlinien, d. h. jeder
Mitgliedstaat muss daraus eigene Gesetze machen, die inhaltlich den
Vorgaben dieser Richtlinien entsprechen müssen. Dieser mühsa-me und
benutzerunfreundliche Prozess soll durch die nun vorgesehene in allen
Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung verbessert werden.

Das Saatgutrecht wird künftig in den Anwendungsbereich der
sogenannten Lebens- und Futtermittelkontrollverordnung 882/2004
einbezogen. Damit soll gewährleistet werden, dass in sämtlichen
Mitgliedstaaten die zuständigen Saatgutbehörden nach gleichen und
verlässlichen Standards arbeiten.

Eine weitere Neuerung ist die engere Verzahnung des Saatgutrechts
mit dem Pflanzengesundheitsrecht. Hierzu soll es zukünftig eine
Verordnung geben, in der sämtliche Pflanzenkrankheiten abschließend
geregelt werden. „Bei der Umsetzung wird es darauf ankommen, dass die
Pflanzenschutzämter und Saatgutanerkennungsstellen aufs Engste
zusammenarbeiten und in der Praxis keinerlei Erschwernisse oder
Verzögerungen bei der Saatgutanerkennung eintreten“, sagt Schäfer.

Auch alte Sorten können weiterhin angebaut werden. Hobbygärtner
sind von den Regelungen nicht betroffen. Im gewerblichen Bereich bzw.
für den Verkauf sind die gesetzlichen Anforderungen minimal und
werden in der neuen EU-Verordnung nicht strikter.

Im nächsten Schritt werden Parlament und Rat Position beziehen.
„Wichtig ist, dass die gesetzgeberischen Arbeiten nun konsequent von
den politischen Entscheidungsträgern im Bewusstsein der Bedeutung des
Saatgutrechts für eine wettbewerbsfähige und zugleich
ressourcenschonende Landwirtschaft in Europa vorangebracht werden“,
so Schäfer.

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