Salm: Man darf die Kuh nicht schlachten, die man melken will – Hohe Erbschaftsteuer bedroht Familienbetriebe in Land und Forst

„Man darf die Kuh nicht schlachten, die man melken
will.“ Wir hoffen,dass das Bundesverfassungsgericht morgen die
bisherigen Verschonungsregeln für Betriebserben in Land und Forst
bestätigt, denn sonst würde die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum
erheblich geschwächt, sagte Michael Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender
der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V. (ARGE) am
Dienstag in Berlin. Er appellierte an die Politiker der Großen
Koalition nach Urteilsverkündung mit den betroffenen
Familienunternehmen das Gespräch zu suchen.

Wie eine Umfrage der ARGE bei ihren Mitgliedern jetzt ergab,
müssten zahlreiche Land- und Forstwirte 20-30 Prozent ihrer Flächen
verkaufen, um die Erbschaftsteuer zahlen zu können. Bei manchen drohe
sogar die Betriebsauflösung. Besonders kritisch sei es in den neuen
Bundesländern, wo die Betriebe oft fremdfinanziert sind. Im Forst
würde dreimal vererbt, bis das erste Mal geerntet wird. Da sei eine
Erbschaftsteuer bei jeder Betriebsübergabe gar nicht zu stemmen.
„Denn das Vermögen des Betriebes liegt nicht als Bargeld auf der
Bank, sondern steckt im Familienunternehmen“, so Prinz Salm. Rund 90
Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland sind
Familienunternehmen. Die träfe eine Verschärfung des
Erbschaftsteuergesetzes besonders hart, denn sie sind branchenbedingt
standorttreu und wirtschaften generationenübergreifend.

Laut Umfrage würden bei hohen Erbschaftsteuern Mitarbeiter
entlassen und nötige Investitionen in Landmaschinen und Technik
zurückgestellt werden müssen. Im Forst führe das zur Erhöhung des
Holzeinschlages, damit der Betrag finanziert werden könne. Außerdem
würde die Sanierung und Restaurierung von historischen und
denkmalgeschützten Gebäuden drastisch reduziert. Rund 80 Prozent der
etwa 1,3 Millionen Denkmäler in Deutschland gehören privaten
Eigentümern. Prinz Salm: „Wenn das private Engagement wegfällt, hätte
das dramatische Auswirkungen nicht nur auf die Wirtschaftskraft im
ländlichen Raum, sondern auch auf die historische Vielfalt unserer
Kulturlandschaft.“

Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V.
Anja-Katharina v. der Hagen
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