Kurz vor dem Start in das neue Ausbildungsjahr ist
bekannt geworden, dass immer mehr Ausbildungsplätze unbesetzt
bleiben. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer:
„Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir in diesem Herbst
unser Ausbildungssystem modernisieren und die Attraktivität der
beruflichen Bildung steigern. Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes
umfasst auch die Förderung der Gleichwertigkeit von Ausbildung und
Studium. Ohne gut ausgebildeten und motivierten Nachwuchs droht
insbesondere im Handwerk, im Einzelhandel und dem Gaststättengewerbe
ein Fachkräftemangel, der sich zu einer Wachstumsbremse ausweiten
kann.
Ein wichtiger Schlüssel im Kampf gegen den Fachkräftemangel wird
auch die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek geplante
Einführung einer in ganz Deutschland einheitlichen
Mindestausbildungsvergütung sein. Dort, wo keine Tarifverträge
greifen, werden häufig noch Löhne unter der vorgesehenen
Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro im ersten Lehrjahr gezahlt.
Und das auch dort, wo Fachkräftenachwuchs besonders gesucht wird und
die Abbrecherquoten besonders hoch sind. Hier sorgen wir für mehr
Attraktivität und Anerkennung.“
Hintergrund:
Der Gesetzesentwurf zur Novelle des Berufsbildungsgesetztes (BbiG)
sieht vor, dass Azubis ab 2020 im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro
bekommen, im 615 Euro und im dritten 715 Euro. Wenn der Arbeitgeber
tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der
Ausbildungsvergütung.
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