Sichere Behandlung durch Zweitmeinungsverfahren – BKK und Mediziner berichtenüber ihre Erfahrungen mit der zweiten Meinung

Im Gesetzgebungsverfahren zum
Versorgungsstärkungsgesetz ist das Zweitmeinungsverfahren fest
verankert, auch die Bund-Länder-AG hat sie in ihren Eckpunkten zur
Krankenhausreform 2015 aufgegriffen. Der BKK Dachverband hat sich in
seiner Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 7.11.2014
detailliert gegenüber der Politik zum Zweitmeinungsverfahren
geäußert, zu finden unter
www.bkk-dachverband.de/Politik/Stellungnahmen.

Bestandsschutz für erprobte Zweitmeinungsverfahren unabdingbar

Auf einer Fachveranstaltung des BKK Dachverbandes berichten am
Montag Betriebskrankenkassen und Mediziner über ihre Erfahrungen mit
bereits laufenden Zweitmeinungsverfahren, die BKK-Versicherte als
Satzungsleistungen schon eine geraume Zeit in Anspruch nehmen können:
Und weil die Betriebskrankenkassen auf diesem Gebiet gemeinsam mit
ihren ärztlichen Partnern Pionierleistungen erbracht haben und noch
mehr Versicherte an der verbesserten Versorgungsqualität teilhaben
lassen möchten, fordern die BKK effektiven Bestandsschutz für die
bestehenden Verfahren.

„Die Krankenkassen brauchen zudem eine explizite Rechtsgrundlage,
um im Bedarfsfall die Versicherten über ihr Zweitmeinungsangebot
informieren zu dürfen. Das sieht der aktuelle Gesetzentwurf nicht
vor“, so Vorstand Franz Knieps.

Patienten sollen ein Recht auf verständliche Informationen haben

Dr. Ilona Köster-Steinebach vom Verbraucherzentrale Bundesverband
betont, wie wichtig und stark nachgefragt eine zweite Meinung seitens
der Patienten ist, denn dadurch können von vornherein unnötige,
falsche und schädigende Behandlungen vermieden werden. Eine
Informationspflicht der Ärzte halten sowohl die Verbraucherzentrale
als auch die BKK für essentiell.

Wichtig bei komplexen Diagnosen: interdisziplinäre Expertenteams

Therapien in der Onkologie sind komplex und kostenintensiv – eine
zweite Meinung kann daher signifikante Auswirkungen auf die
Lebensqualität und die Lebenserwartung von Patienten haben. Dr. Udo
Beckenbauer, Vorstand der HMO AG, schildert die Vorteile einer
interdisziplinären Vernetzung am Beispiel des Tumorboard-Netz-werks
und der daran teilnehmenden Fachgruppen (Onkologen, Pulmologen,
Pharmakologen).

Gute Zweitmeinungsverfahren werden zum Wettbewerbsfaktor

Lars Grein, Vorstand der BKK PwC beschreibt den Weg seiner BKK zum
Zweitmeinungsverfahren als Satzungsleistung für besonders schwere
Erkrankungen, insbesondere bei onkologischen Diagnosen. Gerade
jüngere Versicherte erwarten von einer modernen gesetzlichen
Krankenkasse, dass sie qualitativ hochwertige medizinische Expertise
und Beratung anbietet.

Qualitätsparameter und Leitlinienbehandlung kontra
Mengenausweitung ohne medizinischen Bedarf

Der Kardiologe Prof. Dr. Hartmut Gülker erläutert Gründe für Über-
bzw. Unterversorgung in der kardiovaskulären Medizin. Anhand der
Herzkatheter-Diagnostik und -Therapie zeigt er auf, wie
Leistungsausweitungen ohne klare medizinische Indikation in der
Praxis funktionieren.

Die Deutsche BKK informiert u.a. über Zahlen, Daten und Fakten von
Zweitmeinungsverfahren in sechs Indikationsgebieten (Erkrankungen von
Hand-/Fuß, Hüfte, Knie, Schulter, Rücken, Herz). Vertragsexpertin
Katrin Bremora berichtet, dass nach Auswertung der Deutschen BKK der
Anteil vermiedener Operationen durch Einholen einer zweiten Meinung
bei bis zu knapp 70 Prozent liegt. Der Patient profitiert erheblich
vom Zweitmeinungsverfahren: Er kann sich auf fundierte Informationen
verlassen, medizinische Aussagen werden transparenter und Diagnose-
und Therapieentscheidungen sicherer.

Vorträge und Fakten der BKK INNOVATION-Tagung zum
Zweitmeinungsverfahren sind herunterzuladen unter:
www.bkk-dachverband.de/veranstaltungen

Pressekontakt:
BKK Dachverband e.V.
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