
Bund, Länder, Kommunen – schlichtweg jeder öffentliche
Auftraggeber ist spätestens seit dem 19. Oktober gehalten,
Ausschreibungen in elektronischer Form abzuwickeln, wenn sie ein
gewisses Volumen überschreiten. Und Schritt zwei steht unmittelbar
bevor: Am 1. Januar 2019 gibt es auch für größtenteils
unterschwellige, also Aufträge, die bestimmte Volumina nicht
überschreiten, eine unumkehrbare Deadline. Denn dann müssen
Auftraggeber nämlich auch im Unterschwellenbereich zumindest in der
Lage sein, Teilnahmeanträge und Angebote in elektronischer Form zu
akzeptieren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt also werden auch kleinere
Kommunen von vergaberechtlichen Vorgaben eingeholt.
Und das ist gut so.
Die Reform war überfällig
Denn viel zu oft dauerten analoge Vergabeverfahren zu lange,
bitter nötige Bau-, oder Um- oder Ausbaupläne zogen sich
unverhältnismäßig in die Länge, und nicht zuletzt, sie waren äußerst
fehleranfällig. Doch von Euphorie über die längst fällige Reform des
Vergaberechts ist gerade bei kleineren Kommunen nichts zu merken.
„Vergabeverfahren sind komplex und bergen ein hohes Prozessrisiko“,
sagt Dr. jur. Julia Spiekermann, juristische Beraterin bei
Vergabeverfahren in der Düsseldorfer Micus Strategieberatung.
Der 1. Januar 2019 sollte also bei allen öffentlichen
Auftraggebern extra fett im Kalender markiert sein.
Der Teufel steckt in jedem Detail
Doch davon sind gerade kleinere kommunale Auftraggeber nach
Auffassung von Julia Spiekermann weit entfernt. „Es gibt 20 bis 30
öffentliche Vergabeplattformen, die alle anders bedient und
verstanden werden müssen. Der Teufel steckt in jedem Detail. Werden
Fristen verpasst, Anbieter nicht rechtzeitig informiert oder Anbieter
ungleich behandelt, drohen hohe Strafen – und das Verfahren muss neu
aufgesetzt werden.“ Das Risiko, Fehler zu machen und das vorgegebene
zeitliche und finanzielle Raster zu sprengen, ist hoch. Gerade in
Verfahren mit mehreren ausschreibenden Stellen oder bei Vergaben, in
denen viele Bieter erwartet werden, verlieren die ausschreibenden
Stellen oft den Überblick. Denn gerade für die Sachbearbeiter in
kleineren Kommunen ist die Auftragsvergabe ja nur ein Aufgabenfeld
unter vielen“, erklärt die Juristin.
Für Kommunen eine enorme Last
Die Erfahrungen von Micus aus mittlerweile über 30 erfolgreich
durchgeführten Vergabeverfahren zeigen: Eine fachliche-inhaltliche
Anleitung der Vergabestellen und die juristisch korrekte,
gerichtsfeste Durchführung von Vergabeverfahren nimmt den Kommunen
eine enorme Last von den Schultern. Gerade jetzt, in der
Übergangsphase zur digitalen Vergabe, ist die Unsicherheit groß,
welche Ausschreibungen noch analog, oder welche fachlichen Leistungen
daraus noch in Papierform abgewickelt werden dürfen. „Wir helfen
Kommunen, wo wir können, die Fachkompetenz aufzubauen und Verfahren
im Sinne der Verwaltung und der Bürgerinnen und Bürger inhaltlich
kompetent und rechtssicher abzuwickeln“, so die Vergabe-Expertin
Julia Spiekermann.
Pressekontakt:
Dr. Julia Spiekermann
MICUS Strategieberatung GmbH
Pempelforter Str. 50
40211 Düsseldorf
Tel.: 0211/49769111
Email: spiekermann@micus-duesseldorf.de
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