Stegemann: Hofabgabeklausel ist grundsätzlich verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht fordert Korrekturen in
Details der Alterssicherung der Landwirte

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Donnerstag einen
Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel
veröffentlicht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert
Stegemann:

„Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht Rechtssicherheit
geschaffen hat. Zunächst ist festzuhalten, dass Karlsruhe die
Hofabgabeklausel im Grundsatz weiterhin als verfassungsgemäß
eingestuft hat. Das ist eine wichtige Botschaft gerade an junge
Frauen und Männer, die ihre berufliche Zukunft in der Landwirtschaft
sehen. Die Verfassungsrichter haben ausdrücklich anerkannt, dass mit
der Hofabgabeklausel mehrere legitime, agrarstrukturelle Ziele
verfolgt werden. Das gilt sowohl im Hinblick auf das Ziel der
frühzeitigen Hofübergabe an Jüngere als auch mit Blick auf die
Funktion der Hofabgabeklausel für den Bodenmarkt.

Nun werden wir die Urteilsbegründung sorgfältig auswerten. Wo es
Handlungsbedarf gibt, werden wir mit Augenmaß nachsteuern. Dies gilt
erstens für die Schaffung einer angemessenen Härtefallregelung.
Zweitens werden wir an einer fairen Lösung für Ehepartner arbeiten.
Klar ist, dass wir die Hausaufgaben aus Karlsruhe Punkt für Punkt
umsetzen werden, genauso klar ist aber auch, dass wir weiterhin
grundsätzlich an der Hofabgabeklausel festhalten.“

Hintergrund:

Die Alterssicherung der Landwirte ist die berufsständische
Altersvorsorge der Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland. Sie
ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Gesetzliche Grundlage
ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). Dieses
sieht die Abgabe des landwirtschaftlichen Hofs als eine der
Voraussetzungen eines Rentenanspruchs vor. Zuletzt hatte der
Gesetzgeber die Hofabgabeklausel zum 1. Januar 2016 reformiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Mai 2018,
veröffentlicht am 9. August 2018, gefordert, dass die Gewährung einer
Rente an einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des anderen
Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden dürfe.
Zudem müsse eine angemessene Härtefallregelung getroffen werden.

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