Stuttgarter Zeitung: DGB für „Niveauanpassung“ des gesetzlichen Mindestlohns

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bremst die
SPD in dem Bestreben, ein neues Verfahren zur Festsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns zu entwickeln. „Die regelmäßige Anpassung
des Mindestlohns muss weiterhin Aufgabe der Mindestlohnkommission
bleiben, das gebietet schon der Grundsatz der Tarifautonomie“, sagte
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der „Stuttgarter Zeitung“ und
den „Stuttgarter Nachrichten“ (Dienstagausgabe). „Der Mindestlohn
darf keinesfalls zum Spielball politischer Mehrheitsentscheidungen
werden.“ Körzell gehört auf Gewerkschaftsseite der
Mindestlohnkommission an, die alle zwei Jahre die gesetzliche
Lohnuntergrenze überprüft und der Bundesregierung entsprechende
Anhebungen empfiehlt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Mitte voriger
Woche angekündigt, dass er bis 2020 ein neues Verfahren zur
Mindestlohn-Festsetzung entwerfen wolle. Ziel sei es, die
Lohnuntergrenze in Richtung zwölf Euro zu entwickeln. Diese Marke
hatte zuvor auch SPD-Vize Olaf Scholz mehrfach genannt. Von
Arbeitgeberseite wurde bereits heftige Kritik geäußert.

Heil verwies zur Begründung auf die im Jahr 2020 ohnehin
vorgesehene Evaluation der bestehenden Gesetzesregelung. Körzell
sagte dazu: „Um den Mindestlohn existenzsichernd zu gestalten, ist
eine einmalige Niveauanpassung durch den Gesetzgeber denkbar.“ Weil
der DGB vor allem eine höhere Tarifbindung in Deutschland anstrebt,
sprach sich Körzell aber auch dafür aus, „dass die Tarifverträge
künftig leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können“.

Auch die IG BAU ist für eine deutliche Anhebung der
Lohnuntergrenze: „Nach vier Jahren Erfahrung mit dem gesetzlichen
Mindestlohn gibt es keine negativen Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt“, sagte der Vorsitzende Robert Feiger – ebenfalls
Mitglied der Mindestlohnkommission – den beiden Zeitungen. „Eine
deutliche Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns auf einen
zweistelligen Stundenlohn verkraftet die Wirtschaft problemlos, und
die Betroffenen haben das verdient.“ Folglich „kann die
Bundesregierung bei der Evaluation des Mindestlohngesetzes zu keinem
anderen Ergebnis kommen.“

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