Rund 30 Milliarden Euro zahlen die Krankenkassen
jedes Jahr für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland. Die Gelder
werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen unter den 150.000
Ärzten verteilt, was immer wieder Anlass für Unfrieden gibt –
zwischen Kassen und Ärzten ebenso wie innerhalb der Ärzteschaft. Und
trotz der vielen Milliarden erleben auch Patienten unzufriedene Ärzte
und haben Schwierigkeiten, zeitnah an Behandlungstermine zu kommen.
Für die Techniker Krankenkasse (TK) ist dies kein zukunftsfähiger
Zustand. Sie hat daher das Berliner IGES Institut beauftragt,
Reformvorschläge zu entwickeln. Thomas Ballast, stellvertretender
Vorsitzender des TK-Vorstands: „Wir wollen Patienten zu einer
besseren Versorgung und Ärzten zu mehr Zufriedenheit verhelfen.
Deshalb können wir uns eine Einzelleistungsvergütung gut vorstellen.
Sie muss natürlich so gestaltet sein, dass die Ausgabenentwicklung
dennoch beherrschbar bleibt.“
Ein solches Modell hat das Berliner IGES Institut für die TK
entwickelt: Es sieht eine Trennung der Vergütung in Fixkosten und
variable Kosten vor. Die einzelnen Leistungen werden definiert und
mit einem Preis versehen, der vor jedem Quartal bekannt ist und nicht
nachträglich reduziert wird. Die variablen Kosten, in denen auch der
„Arztlohn“ enthalten ist, werden für alle erbrachten Leistungen
vergütet, die Fixkosten (z.B. Praxisausstattung) nur so lange, bis
sie gedeckt sind. Damit sinkt der Anreiz unnötiger Mengenausweitung.
Gleichzeitig erhöht sich die Planbarkeit und Transparenz für die
Ärzte.
Dr. Karsten Neumann, Geschäftsführer des IGES Instituts:
„Patienten profitieren von dem vorgelegten Modell der
Einzelleistungsvergütung, denn ihre Ärzte können sie zielgerichteter
und bedarfsgerechter behandeln. Das nützt dem gesamten
Gesundheitssystem, weil Über- und Unterversorgung entfallen.
Gefördert wird zudem die sprechende Medizin, denn der Druck,
technische Geräte einzusetzen, entfällt.“ Erfahrungen in anderen
Ländern zeigten, dass eine Einzelleistungsvergütung mit geeigneten
Begrenzungsinstrumenten nicht zu einer Kostenexplosion in der
ambulanten Versorgung führte, so Neumann. „In der Studie haben wir in
Modellrechnungen festgestellt, dass die zu erwartende
Ausgabensteigerung einmalig bei 5,4 bis 5,9 Prozent liegen würde. Zum
Vergleich: Seit 2008 lag die Steigerungsrate im Jahresmittel bei 3,7
Prozent.“
Ballast erscheint dies vertretbar: „Wir hätten es mit einer
einmaligen Steigerung zu tun, die sich durch einen Zuwachsverzicht im
Folgejahr sogar vollständig kompensieren ließe – zumal das neue
Modell viele Vorteile für Patienten, Ärzte und Kassen brächte.“ Er
sieht noch weitere Vorteile in einem solchen System: „Perspektivisch
werden wir eine Konvergenz der gesetzlichen und privaten
Krankenversicherung erleben. Dass ein einheitliches Vergütungssystem
in einem einheitlichen Versicherungsmarkt grundsätzlich möglich ist,
haben wir bereits im vergangenen Jahr in einer Studie gezeigt. Das
vorliegende IGES-Modell würde eine Konvergenz der Systeme weiter
erleichtern.“
Hinweis für die Redaktionen:
Die digitale Pressemappe mit dem vollständigen Gutachten, den
gezeigten Charts, dem Statement von Herrn Ballast und der
Pressemitteilung finden Sie unter www.presse.tk.de (Webcode 651354).
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