Urheberrecht: Fotografen aufgepasst! Ein falsches Bild kann jetzt bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedeuten

Am 26. Januar 2015 wurde im Bundesgesetzblatt das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches verkündet und damit der § 201a StGB neu gefasst. Der seit August 2004 bestehende Paragraph wurde im Tatbestand erweitert und bezüglich der Strafandrohung verschärft. Welche Konsequenzen dies für Fotografen hat, soll nachfolgend dargestellt werden.

Erste Online-Anwaltskanzlei in der Schweiz für Ansprechpartner aus dem Ausland

In der Schweiz hat sich ein Netzwerk von Anwältinnen und Anwälten zusammengetan, welche erstmals Mandate über eine Internet-Plattform abwickeln. Dies bedeutet für Rechtssuchende aus dem Ausland, nicht mehr länger auf einen Korrespondenzanwalt im eigenen Land angewiesen zu sein – mit zusätzlich anfallenden Kosten – sondern einen Rechtsfall schnell, unkompliziert und ohne Umwege über einen Schweizer Anwalt bearbeiten zu lassen.