Rechtliche Herausforderungen digitaler Geschäftsmodelle
15. Medienrechtstagung der Akademie der Deutschen Medien
15. Medienrechtstagung der Akademie der Deutschen Medien
Um es vorwegzunehmen: Den allseits bekannten Voice over IP (VoIP) Telefondienst von Microsoft wird es auch weiterhin geben, nur möglicherweise unter einem anderen Namen. Mit Entscheidung vom 05.05.2015, Az. T-423/12, T-183/13 und T-184/13 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigt, dass zwischen „Skype“ und der älteren Marke „Sky“ Verwechslungsgefahr besteht und dementsprechend eine Eintragung von „Skype“ nicht möglich ist.

Compliance für den Mittelstand
Am 26. Januar 2015 wurde im Bundesgesetzblatt das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches verkündet und damit der § 201a StGB neu gefasst. Der seit August 2004 bestehende Paragraph wurde im Tatbestand erweitert und bezüglich der Strafandrohung verschärft. Welche Konsequenzen dies für Fotografen hat, soll nachfolgend dargestellt werden.

Unternehmensnachfolge: Mittelstand sucht Nachwuchs
In der Schweiz hat sich ein Netzwerk von Anwältinnen und Anwälten zusammengetan, welche erstmals Mandate über eine Internet-Plattform abwickeln. Dies bedeutet für Rechtssuchende aus dem Ausland, nicht mehr länger auf einen Korrespondenzanwalt im eigenen Land angewiesen zu sein – mit zusätzlich anfallenden Kosten – sondern einen Rechtsfall schnell, unkompliziert und ohne Umwege über einen Schweizer Anwalt bearbeiten zu lassen.
Probleme mit der Bankensoftware ggf. vorgeschoben
Der Anwalt als Schuldnerberater hilft bei Überschuldung
Privatanleger sitzen auf Millionenverlusten
Saxo Bank will Franken-Gefahr kommen gesehen haben