Einmal ist keinmal!
Diese Redewendung greift offensichtlich bei sexueller Belästigung, nicht jedoch beim Essen von einem Stück Bienenstich oder einer Frikadelle- wenn es um eine fristlose Kündigung geht.
Diese Redewendung greift offensichtlich bei sexueller Belästigung, nicht jedoch beim Essen von einem Stück Bienenstich oder einer Frikadelle- wenn es um eine fristlose Kündigung geht.
Mit einem Brancheneintrag im EBVZ sollte man also früh genug anfangen, damit man seine Präsenz im Internet sofort festigt.
Das Online-Branchenbuch EBVZ aus dem niedersächsischen Melle bietet seinen Kunden Einträge in seiner Internet-Datenbank sowie eine Suchworterhebung über Google an, um die Brancheneinträge schneller zu finden.
Durch das Mindestlohngesetz wurde zum 1. Januar 2015 in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 je Zeitstunde eingeführt. Die Höhe des Mindestlohns wird durch den Gesetzgeber bestimmt und kann auf Vorschlag der Mindestlohnkommission durch Rechtsverordnung geändert werden. Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen und besteht aus unabhängigen Mitgliedern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite s
„Kleingedrucktes“ begegnet uns in der Werbung allenthalben, oft in Form von Sternchentexten und Fußnoten, welche ein plakativ herausgestelltes Sonderangebot näher erläutern. Demgemäß ist in der modernen Rechtsprechung anerkannt, dass derartige „Blickfangwerbung“, d. h. das Herausstellen einer Werbeaussage, welche durch einen Fußnotentext näher erläutert wird, grundsätzlich wettbewerbsrechtlich zulässig ist, da der Verbraucher heute an diese Ar
15. Medienrechtstagung der Akademie der Deutschen Medien
Um es vorwegzunehmen: Den allseits bekannten Voice over IP (VoIP) Telefondienst von Microsoft wird es auch weiterhin geben, nur möglicherweise unter einem anderen Namen. Mit Entscheidung vom 05.05.2015, Az. T-423/12, T-183/13 und T-184/13 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigt, dass zwischen „Skype“ und der älteren Marke „Sky“ Verwechslungsgefahr besteht und dementsprechend eine Eintragung von „Skype“ nicht möglich ist.
Compliance für den Mittelstand
Am 26. Januar 2015 wurde im Bundesgesetzblatt das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches verkündet und damit der § 201a StGB neu gefasst. Der seit August 2004 bestehende Paragraph wurde im Tatbestand erweitert und bezüglich der Strafandrohung verschärft. Welche Konsequenzen dies für Fotografen hat, soll nachfolgend dargestellt werden.
Unternehmensnachfolge: Mittelstand sucht Nachwuchs