Arbeitsrecht: LAG Berlin Brandenburg schränkt Leiharbeit ein.

Arbeitsrecht: LAG Berlin Brandenburg schränkt Leiharbeit ein.

Arbeitsrecht: Das LAG Berlin Brandenburg hat Fällen mißbräuchlicher Leiharbeit Grenzen gesetzt. Nach einem Urteil des gerichts führt die dauerhafte konzerninterne Entleihung von Arbeitnehmern zu einem direkten Arbeitsverhältnis mit dem Entleiherunternehmer.(Kanzlei Sachse – Rechtsanwalt Frankfurt Arbeitsrecht)