Bundesverfassungsgericht: Sampling kann unter Umständen erlaubt sein

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Lkw-Kartell: Herstellern droht Rekordstrafe

Steilmann SE: Reguläres Insolvenzverfahren eröffnet

Agrofinanz GmbH: Gläubiger können Forderungen bis 21. Juni anmelden

LAG Sachsen-Anhalt zu Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Neitzel& Cie.: MS Cornelia aus insolventem Schiffsfonds verkauft
Auf die Revision des Verlages für elektronische Medien Melle und seinem veröffentlichten Online-Branchenverzeichnis EBVZ.DE hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil „Lebens-Kost“ das Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 8 S 46/14) aufgehoben und dem Online-Verlag EBVZ.DE Recht gegeben.

Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des Dienstcomputers wirksam

VW Abgasskandal: Weg für Musterverfahren geebnet

Darlehenswiderruf bei verbundenem Geschäft: BGH-Entscheidung bleibt aus