Auf die Revision des Verlages für elektronische Medien Melle und seinem veröffentlichten Online-Branchenverzeichnis EBVZ.DE hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil „Lebens-Kost“ das Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 8 S 46/14) aufgehoben und dem Online-Verlag EBVZ.DE Recht gegeben.
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