Gekündigt – was nun?

Gekündigt – was nun?

München, 9. August 2011 – Es klingt paradox: Obwohl die Wirtschaft in Deutschland brummt, sollen tausende Arbeitsplätze gestrichen werden. Vor allem im Telekommunikations-, Energie- und Banken-Sektor, aber auch bei der Zeitarbeit. "Ein Schock für jeden, den es trifft", weiss Barbara Dyrchs, Autorin des neuen Beck kompakt-Ratgebers "Gekündigt – was nun?" (Verlag C.H.Beck). Die ehemalige Arbeitsrichterin empfiehlt: "Informieren Sie sich über Ihre R

Arbeitnehmer muss Arbeitgeber Fortbildungsmaßnahmen erstatten

Arbeitnehmer muss Arbeitgeber Fortbildungsmaßnahmen erstatten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Januar 2011 – 3 AZR 621/08 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 8. Mai 2008 – 2 Sa 9/08

Das Bundesarbeitsgericht befasste sich im Januar dieses Jahres in einer Entscheidung mit der Frage, ob eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Weiterbildung zurückzahlen muss, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet,

Fachanwalt Arbeitsrecht Ziegler, Düsseldorf: Die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Fachanwalt Arbeitsrecht Ziegler, Düsseldorf: Die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Wenn Arbeitnehmer – oft mehr oder weniger überraschend – die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, stehen sie oft vor einer neuen, sie häufig überfordernden Situation. Wichtige Entscheidungen sind innerhalb von kurzer Zeit zu treffen. So stellt sich u.a. die Frage, ob eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben ist.