Kurzarbeit wurde eingeführt, um in Unternehmen die Personalkosten zu senken. Dabei wird die Arbeitszeit der Arbeitnehmer abgesenkt und der Lohn entsprechend gekürzt wird.
Auf einzelne Arbeitnehmer kann sich die Kurzarbeit schon seit Anfang 2009 erstrecken.
Um Kurzarbeit einzuführen bedarf es einer Rechtsgrundlage.
Wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat existiert, kann der Arbeitgeber nur mit dessen Zustimmung Kurzarbeit einführen – ohne Betriebsrat nur, wenn dies (wirksam!)
Betriebsratsmitglied darf bei Schulung zum Burn-out im Unternehmen teilnehmen, so aktuell das Arbeitsgericht Essen. Eine Urteilsbesprechung von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen und Berlin
Das Arbeitsgericht Essen entschied am 30.6.2011 (Aktenzeichen 3 BV 29/11), dass ein Betriebsrat das Recht hat, an einer Schulung "burn-out im Unternehmen" teilzunehmen, wenn es einen entsprechenden Beratungsbedarf im Unternehmen gibt.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht:
Häufige Kurzzeiterkrankungen,
Langzeiterkrankung,
krankheitsbedingte Leistungsminderung,
dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann.
Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu den Anforderungen an die Gestaltung wirksamer Arbeitsverträge.
Arbeitsverträge sollten nur notwendige, wirksame und zweckmäßige Regelungen enthalten.
Wirksame Regelungen in Arbeitsverträge
1 schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit,
2 vermeiden einen erhöhter Aufwand im Personalbüro und unnötige Rechtsberatungskosten,
3 vermeiden, dass wesentliche Punkte der Vertragsgestalt
Der Arbeitgeberverband AGE Agrar,
Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e.V. sieht die Forderung
der Landesregierung nach einem Mindestlohn von 8,50 Euro in der
Landwirtschaft als Gefahr für das freie Spiel der Kräfte zwischen den
Tarifpartnern.
"Seit Jahrzehnten verhandeln Arbeitgeber und Gewerkschaften
gemeinsam und erfolgreich die Tarifverträge. Sie sind die Experten
und wissen, was in ihren Branchen gut ist und was nicht.
Wahlkämpfenden Polit
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute in Frankfurt am Main bei den Verhandlungen mit den
Gewerkschaften Deutscher Journalistenverband (DJV) und dju in Verdi
über einen neuen Gehalts- und einen neuen Manteltarifvertrag für
Redakteure an Tageszeitungen einen Vorschlag für ein
Regionalisierungsmodell unterbreitet. Dieses Modell soll, wie der
Verhandlungsführer der Zeitungsverleger, Georg Wallraf, erläuterte,
den regional sehr unterschiedlichen
Als Arzt oder Zahnarzt stehen Sie jeden Tag vor neuen und großen Herausforderungen. Ihre Patienten erwarten eine vertrauensvolle Betreuung und eine optimale Behandlung auf dem aktuellen Stand der Medizin, das Praxisteam fordert Kompetenz in allen Belangen – und der Umsatz muss natürlich auch immer stimmen.