YOURCAREERGROUP AG, Hotelverband und das Anwaltsbüro Claus veranstalten deutschlandweite arbeitsrechtliche Update-Seminare im Herbst
Düsseldorf, 13.09.2013 – Im Oktober/November veranstaltet die YOURCAREERGROUP AG in Zusammenarbeit mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. und dem Anwaltsbüro Claus erneut deutschlandweite arbeitsrechtliche Update-Seminare, die sich an Personalverantwortliche der Hotellerie und Gastronomie richten und rechtliche Änderungen des Arbeitsrecht
Fristlose Kündigung wegen des Verdachtes, ein Arbeitnehmer habe sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2013 – 10 Sa 100/13 -, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Wenn der Arbeitnehmer krankfeiert, obwohl er eigentlich gesund ist und sich durch falsche Angaben beim Arzt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersc
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die konkreten Verdachtsmoments darlegen und ihm die Gelegenheit geben einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und sich innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu Verdacht zu äußern. Andernfalls ist die Kündigung jedenfalls als Verdachtskündigung unwirksam (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. November 2009 – 6 Sa 1121/09 -, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
YOURCAREERGROUP AG, Hotelverband und das Anwaltsbüro Claus veranstalten deutschlandweite arbeitsrechtliche Update-Seminare im Herbst
Düsseldorf, 13.09.2013 – Im Oktober/November veranstaltet die YOURCAREERGROUP AG in Zusammenarbeit mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. und dem Anwaltsbüro Claus erneut deutschlandweite arbeitsrechtliche Update-Seminare, die sich an Personalverantwortliche der Hotellerie und Gastronomie richten und rechtliche Änderungen des Arbeitsrecht
Kurzarbeit wurde eingeführt, um in Unternehmen die Personalkosten zu senken. Dabei wird die Arbeitszeit der Arbeitnehmer abgesenkt und der Lohn entsprechend gekürzt wird.
Auf einzelne Arbeitnehmer kann sich die Kurzarbeit schon seit Anfang 2009 erstrecken.
Um Kurzarbeit einzuführen bedarf es einer Rechtsgrundlage.
Wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat existiert, kann der Arbeitgeber nur mit dessen Zustimmung Kurzarbeit einführen – ohne Betriebsrat nur, wenn dies (wirksam!)
Betriebsratsmitglied darf bei Schulung zum Burn-out im Unternehmen teilnehmen, so aktuell das Arbeitsgericht Essen. Eine Urteilsbesprechung von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen und Berlin
Das Arbeitsgericht Essen entschied am 30.6.2011 (Aktenzeichen 3 BV 29/11), dass ein Betriebsrat das Recht hat, an einer Schulung "burn-out im Unternehmen" teilzunehmen, wenn es einen entsprechenden Beratungsbedarf im Unternehmen gibt.