Zeitungsverleger: Gewerkschaften müssen sich zu Flächentarifvertrag bekennen!

"Die Gewerkschaften müssen sich eindeutig zum
Flächentarifvertrag bekennen." Das erklärte der Verhandlungsführer
des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Georg Wallraf,
heute in Berlin. Anderenfalls sei den Verhandlungen mit dem Deutschen
Journalisten-Verband (DJV) und der dju in Verdi über einen neuen
Gehalts- und einen neuen Manteltarifvertrag für Journalisten an
Tageszeitungen von vorne herein die gemeinsame Grundlage entzogen.

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Nicht gewährter Urlaub als Schadensersatz

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Mai 2013 – 9 AZR 760/11-. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin

Ausgangslage:

Der Arbeitnehmer hat seinen Erholungsurlaub im Urlaubsjahr zu beantragen, der Arbeitgeber hat diesen Urlaub auch im Urlaubsjahr zu gewähren. Ist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Streit oder ist das Arbeitsverhältnis insgesamt gestört, gibt es häufi

Offshore-Windanlagen: Arbeitsschutz auf hoher See

Windenergie soll einen erheblichen Beitrag zur
Energiewende in Deutschland leisten. Deshalb expandiert auch die
Offshore-Windindustrie. Für den Arbeitsschutz bedeuten Arbeitsplätze,
die auf Plattformen weit vor der Küste liegen, neue
Herausforderungen.

Dieses Thema greift die Berufsgenossenschaft Energie Textil
Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in der aktuellen Ausgabe ihres
Magazins "etem" auf. Für die Reportage "Stürmische Zeiten – für
E

WIRTSCHAFTSWOCHE wählt Dr. Arno Frings von der Kanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe zu einem der Top-25 Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht.

WIRTSCHAFTSWOCHE wählt Dr. Arno Frings von der Kanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe zu einem der Top-25 Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht.

Düsseldorf – Laut WirtschaftsWoche gehört Orrick, Herrington & Sutcliffe deutschlandweit zu den 25 Top-Kanzleien für Arbeitsrecht. Als besonders empfohlener Anwalt wird Dr. Arno Frings genannt. Frings leitet vom Standort Düsseldorf aus die deutsche Arbeitsrechts-Praxis von Orrick, Herrington & Sutcliffe.

Befristung im Arbeitsverhältnis

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin

Befristete Arbeitsverhältnisse erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Von vielen Arbeitgebern wird der Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse als risikoärmer empfunden; häufig wird als Argument auch angeführt, dass dies eine Flexibilisierung in der Personalpolitik bedeutet.

Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund gem&a

Verdachtskündigung bei Unterschlagung

Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Unterschlagung. Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19.Juni 2013 – 3 Sa 208/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin

Ausgangslage:

Hat der Arbeitgeber den Verdacht, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung zulasten des Unternehmens begangen hat, liegt der Ausspruch einer fristlosen Kündigung nahe. Das tat die Arbeitgeberin auch im vorliegenden Fall. Der Ar

Altersdiskriminierung

Zur Frage der Altersdiskriminierung bei Abfindungen in Sozialplänen. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.April 2013 – 1 AZR 25/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin

Ausgangslage:

Stehen Betriebsstilllegungen an, können Arbeitgeber und Betriebsrat Sozialpläne vereinbaren. In einem Sozialplan sollen die Folgen für die von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer sozialverträglich gestaltet werden.

Kriterien für die Sozialauswahl bei Arbeitnehmerüberlassung

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2013 – 2 AZR 271/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin

Ausgangslage:

Personaldienstleister und Zeitarbeitsunternehmen suchen gezielt Personal für die Entleiherbetriebe. Fällt die Anforderung durch die Entleiher weg, wird der Arbeitnehmer also "abgemeldet", dann stellt sich die Frage nach der weiteren Beschäftigung. Findet sich kein Anschlussauftrag für