Arbeitsrechliche Ausschlussfristen
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für Fälle die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind.
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für Fälle die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 – 10 AZR 915/12 – Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Ausgangslage:
Die Bundesagentur für Arbeit hat in der Vergangenheit viele Mitarbeiter lediglich befristet beschäftigt. Nachdem sich die Befristungen aufgrund einer früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2011 (- 7 AZR 728/09 -) als unwirksam herausgestellt hatten, entfristete die Bundesagentur für Arbeit die entsprech
Arbeitsverträge sollten Regelungen enthalten, die notwendig, wirksam und zweckmäßig sind.
1. Arbeitsverträge, die wirksam sind, schaffen Rechtssicherheit – dadurch schaffen sie Planungssicherheit.
Auch wenn man auf Regelungen im Arbeitsvertrag verzichten kann, da die Auffassung herrscht, es sei nicht wichtig, was darin steht, solange sich der Arbeitnehmer daran hält, entstehen Probleme genau dann, wenn es im Arbeitsverhältnis zu Streit kommt. Ein Beispiel ist der
ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 10.08.2012

Ist es rechtlich zulässig, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich zu befristen? Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Eine erschreckende Vielzahl heute noch verwandter Arbeitsverträge sind unbrauchbar aus im wesentlichen drei Gründen:
Zeitarbeit als Sprungbrett

Fahrten zur Uni sind Dienstreisen und können mit dem doppelten Kilometersatz abgerechnet werden, sagt der Bundesfinanzhof.Ein Fahrtenbuch für Studenten gibt es im kostenlosen Uni-Paket von FORMBLITZ

Schärfung des Bewusstseins für arbeitsrechtliche Fallstricke und Vermeidung kostenträchtiger Folgen

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte