Versetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 – 10 AZR 915/12 – Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Ausgangslage:

Die Bundesagentur für Arbeit hat in der Vergangenheit viele Mitarbeiter lediglich befristet beschäftigt. Nachdem sich die Befristungen aufgrund einer früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2011 (- 7 AZR 728/09 -) als unwirksam herausgestellt hatten, entfristete die Bundesagentur für Arbeit die entsprech

Anforderungen an Arbeitsverträge

Arbeitsverträge sollten Regelungen enthalten, die notwendig, wirksam und zweckmäßig sind.

1. Arbeitsverträge, die wirksam sind, schaffen Rechtssicherheit – dadurch schaffen sie Planungssicherheit.

Auch wenn man auf Regelungen im Arbeitsvertrag verzichten kann, da die Auffassung herrscht, es sei nicht wichtig, was darin steht, solange sich der Arbeitnehmer daran hält, entstehen Probleme genau dann, wenn es im Arbeitsverhältnis zu Streit kommt. Ein Beispiel ist der