Die Gestaltung eines wirksamen Arbeitsvertrages

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu den Anforderungen an die Gestaltung wirksamer Arbeitsverträge.

Arbeitsverträge sollten nur notwendige, wirksame und zweckmäßige Regelungen enthalten.

Wirksame Regelungen in Arbeitsverträge

1 schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit,
2 vermeiden einen erhöhter Aufwand im Personalbüro und unnötige Rechtsberatungskosten,
3 vermeiden, dass wesentliche Punkte der Vertragsgestalt

Befristung im Arbeitsverhältnis

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin

Befristete Arbeitsverhältnisse erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Von vielen Arbeitgebern wird der Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse als risikoärmer empfunden; häufig wird als Argument auch angeführt, dass dies eine Flexibilisierung in der Personalpolitik bedeutet.

Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund gem&a

Versetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 – 10 AZR 915/12 – Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Ausgangslage:

Die Bundesagentur für Arbeit hat in der Vergangenheit viele Mitarbeiter lediglich befristet beschäftigt. Nachdem sich die Befristungen aufgrund einer früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2011 (- 7 AZR 728/09 -) als unwirksam herausgestellt hatten, entfristete die Bundesagentur für Arbeit die entsprech

Anforderungen an Arbeitsverträge

Arbeitsverträge sollten Regelungen enthalten, die notwendig, wirksam und zweckmäßig sind.

1. Arbeitsverträge, die wirksam sind, schaffen Rechtssicherheit – dadurch schaffen sie Planungssicherheit.

Auch wenn man auf Regelungen im Arbeitsvertrag verzichten kann, da die Auffassung herrscht, es sei nicht wichtig, was darin steht, solange sich der Arbeitnehmer daran hält, entstehen Probleme genau dann, wenn es im Arbeitsverhältnis zu Streit kommt. Ein Beispiel ist der