Arbeitsrecht: Wissenswertes zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Arbeitgeber das Gehalt im Krankheitsfall fortzahlen muss erklärt Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt

Unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Arbeitgeber das Gehalt im Krankheitsfall fortzahlen muss erklärt Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt
von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 – 8 AZR 280/12 -, juris)
Weihnachtsgeld mit "wenn und aber"?
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen

Arbeitsgericht Trier entscheidet, ob Rheinland-Pfalz Lehrkräfte (Schulgesetz§25 Abs 1) als Pädagogische Fachkräfte (Abs 7)weiterbeschäftigen darf.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu typischen Fehlern bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.
Eine erschreckende Vielzahl heute noch verwandter Arbeitsverträge sind unbrauchbar aus im wesentlichen drei Gründen:
1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen.
2. Die Arbeitsverträge enthalten überflüssige Regelungen.
3. In Arbeitsverträgen fehlen gesetzlich vorgeschriebene Regelungen.
1. Die Arbeitsverträge enth
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu den Anforderungen an die Gestaltung wirksamer Arbeitsverträge.
Arbeitsverträge sollten nur notwendige, wirksame und zweckmäßige Regelungen enthalten.
Wirksame Regelungen in Arbeitsverträge
1 schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit,
2 vermeiden einen erhöhter Aufwand im Personalbüro und unnötige Rechtsberatungskosten,
3 vermeiden, dass wesentliche Punkte der Vertragsgestalt
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Befristete Arbeitsverhältnisse erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Von vielen Arbeitgebern wird der Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse als risikoärmer empfunden; häufig wird als Argument auch angeführt, dass dies eine Flexibilisierung in der Personalpolitik bedeutet.
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund gem&a