Oberlaindern. Unternehmer, Selbstständige, Handwerker, leitende An-gestellte oder Vertriebler: Alle, die über einen Dienstwagen verfügen und diesen auch für Privatfahrten nutzen, sollten sich mit dem Fahrtenbuch auseinandersetzen. Denn je nach Fahrzeug und Nutzungsumfang ist – mit einem korrekt geführten Fahrtenbuch – eine Steuerersparnis bis zu einem vierstelligen Eurobetrag möglich. Für wen sich die Fahrtenbuchmethode lohnt und wie das Buch zu führen i
BGH: Für Erbnachweis gegenüber der Bank reicht ein eindeutiges, eigenhändiges Testament / Vordrucke und Online-Formulare des Formularbuchexperten Avery Zweckform bieten Rechtssicherheit
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Mit Urteil vom 23.09.2014 (Az.: XI ZR 215/13) hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) festgestellt, dass die Verhandlung des Klägers mit der Bank, über die Minderung der Gebühr (des Agios), die Verjährung seiner Schadensersatzansprüche nicht ausgelöst hatte.
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich, im Rahmen einer von in den Vorinstanzen unterlegenen Bank eingelegten Revision (Aktenzeichen: XI ZR 425/14), erneut mit den Pflichten von Banken in Zusammenhang mit der Empfehlung eigener Zinssatz-Swaps beschäftigt.
Geklagt hatte die Gemeinde Hückeswagen aus Nordrhein-Westfalen, welche mit der Rechtsnachfolgerin (Erste Abwicklungsanstalt; EAA) der nunmehr abgewickelten WestLB mehrere Zinssatz-Swap-Verträge geschlossen hatte.
Bei
Auf die Revision des Verlages für elektronische Medien Melle und seinem veröffentlichten Online-Branchenverzeichnis EBVZ.DE hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil „Lebens-Kost“ das Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 8 S 46/14) aufgehoben und dem Online-Verlag EBVZ.DE Recht gegeben.
(NL/3021545135) In einem Pilotverfahren hatte ein Privatanleger gegen den Schuldenschnitt aus dem Jahr 2012 geklagt. Der BGH ließ nun erkennen, dass er die Klage für unzulässig hält.
München, 08.03.2016 Aus dem in Frankfurt am Main geführten Wertpapierdepot des Klägers wurden im Frühjahr 2012 griechische Schuldverschreibungen herausgenommen und andere Papiere mit einem um 53,5% verminderten Nominalbetrag eingebucht. Nachdem sich Griechenland weigerte, d
BGH, Urteil v. 2.9.15, 1 StR 239/15
Das Umsatzsteuerkarussell trat als Schleuser von Waren aus dem EU-Ausland an inländische sogenannte missing trader auf. Letztere führten die Umsatzsteuer für diese Waren nicht ab, was es ihnen ermöglichte besagte Waren zu günstigeren als den marktüblichen Preisen zu verkaufen. Diese Vorgehensweise blieb lange unbemerkt, da die Waren in der Bundesrepublik mithilfe sogenannter buffer weiterverschoben wurden. Anschließend fand