MWS-Buchhaltungsservice und Lohndirekt GmbH, Flensburg, beschließen die Zusammenarbeit im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung. Lohndirekt GmbHübernimmt die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Mandanten von MWS-Buchhaltungsservice, Tutzing.
Zukünftig werden Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltungübermittelt. Alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von Rechtsform und Größe – werden davon betroffen sein.
Essen, 23. Januar 2012*****"Geschenke erhalten die Freundschaft". Deshalb überreicht man gerne an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter z.B. ein Buch, eine Flasche Wein, einen Präsentkorb, einen Blumenstrauß, einen Taschenkalender. Ob diese Kosten von der Steuer absetzbar sind, hängt nach Aussage von Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, davon ab, wer
MWS-Buchhaltungsservice informiert – Für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist es erforderlich, dass die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden.