Görlitz, 15. März 2012 (jk) – Experten und Geldgeber achten beim Businessplan hauptsächlich auf eine korrekte und belastbare Finanzplanung, auf die Geschäftsidee sowie die Marktanalyse. Das bedeutet aber nicht, dass weniger "prominente" Aspekte deshalb außer Acht gelassen werden. Im Gegenteil: Viele Begutachter interessieren sich im Rahmen einer Businessplan-Prüfung besonders für den Umgang des Gründers mit unternehmerischem Risiko: Ist der Gr&u
"Das A und O einer Gründung ist ein stichhaltiges Konzept" – das ist das Mantra, nach dem viele Gründer in der Startphase leben. Investoren, Partner, Literatur und Berater vermitteln, dass allein fachliche und finanzielle Kompetenzen über den Erfolg oder das Scheitern eines Startups entscheiden – die sogenannten "Soft Skills" spielen, wie der Name schon sagt, angesichts von "harten Fakten" kaum eine Rolle. Dass diese Annahme aus wissenschaftlicher Sic
Idealerweise wird im Businessplan die Geschäftsidee und die Unternehmensstrategie von allen Seiten beleuchtet und die Machbarkeit auf Herz und Nieren geprüft.
Görlitz, 20. Januar 2012 (jk) – Ein kleiner Selbsttest für Gründer und Unternehmer: Welche der folgenden Fragen würden Sie mit "Ja" beantworten? 1. Es gibt eine allgemein verbindliche Struktur für Businesspläne, die man immer einhalten sollte. 2. Ein Businessplan dient dazu, die Rentabilität eines Geschäftsvorhabens zu beweisen. 3. Ein Businessplan zeugt von der unternehmerischen Kompetenz seines Verfassers. Sie haben dreimal mit "Ja" g
Görlitz, 13. Januar 2012 (jk) – Das neue Gesetz zur Vergabe des Gründungszuschusses erschwert Gründern aus der Arbeitslosigkeit den Zugang zur Förderung ganz erheblich. Besonders die zur Prüfung der Tragfähigkeit eingereichten Businesspläne geben häufig Anlass dazu, den Antrag abzulehnen – ob dies nun lediglich mangelnder Erfahrung des Verfassers oder echtem Mangel an Gründungskompetenz zu verdanken ist, entscheidet allein der zuständige Sachbear
Görlitz, 09. Januar 2011 (jk) – Seit Kurzem gibt es für Anwärter auf den Gründungszuschuss keine Garantie mehr – die begehrte staatliche Förderung für arbeitslose Gründer wurde von der Pflicht- zur Ermessensleistung. Und was laut Ermessen der Jobcenter-Mitarbeiter eine Förderfähigkeit ausmacht, das weiß aufgrund mangelnder Erfahrungen mit dem neuen System bisher noch niemand. Eins ist jedoch sicher: Das Budget für Zuschüsse ist knapp,