Übergangsfrist zur Datenschutznovelle 2009 abgelaufen

Die Übergangsfrist zur Datenschutznovelle ist am 31. August 2012 abgelaufen. Seitdem dürfen Unternehmen keine Adressbestände mehr verwenden, die nicht den Voraussetzungen der Datenschutznovelle entsprechen. Der Ablauf der Übergangsfrist sorgt für große Unsicherheit gerade unter E-Mail Versendern. Die kostenfreie “Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht” schafft Klarheit.

Qualifizierte Kundendaten führen zu mehr Opt-ins

Qualifizierte Kundendaten führen zu mehr Opt-ins

Berlin, 21. Juni 2012. Werbetreibende Unternehmen sollten sich in diesem Sommer eingehend mit ihren Kundendaten beschäftigen. So können sie sich optimal auf die Datenschutz-Novelle vorbereiten, die ab dem 1. September 2012 endgültig in Kraft tritt. Eine zentrale, aktuelle Kundendatenbank hat aber nicht nur den Vorteil, dass Datenschutz-Richtlinien leichter eingehalten werden können. Mit qualifizierten Kundendaten steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Werbung die richtige Z