Mit der einvernehmlichen Scheidung sparen Sie Zeit und Geld

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich? Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Der Scheidungsantrag muss immer durch einen Anwalt eingereicht werden. Gemäß § 114 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen) und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen auch die Familiengerichtsbarkeit zählt, besteht ein so genannter Anwaltszwang. Doch es lassen sich zumindest […]

Das Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft

Die Scheidung einer Ehe kommt nach deutschem Recht nur dann infrage, wenn ihr Scheitern feststeht (§ 1565 Abs. 1 BGB). Die Familienrechtsspezialisten der Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner schildern, wonach sich das Scheitern der Ehe bestimmt.

Das getrennte Leben der Eheleute vor der Scheidung

Der Ausspruch einer Scheidung ist davon abhängig, dass die Eheleute mindestens ein Jahr in Trennung gelebt haben. Ausnahmen sieht § 1565 Abs. 2 BGB ausschließlich vor, wenn das Abwarten der Trennungsperiode eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Familienrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter schildern, was getrennt voneinander lebende Scheidungswillige beachten sollten, um den Scheidungsausspruch nicht unnötig zu verzögern.

Voraussetzungen der Erwerbsobliegenheit aus subjektiver und objektiver Sicht

Kommt es zur Ehescheidung, stellt eine der Parteien häufig einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gemäß § 1573 I BGB. Er wird aufgrund der Bestimmungen der §§ 1574 I, II BGB nur dann gewährt, wenn der Antragsteller seiner Erwerbsobliegenheit nachkommt. Die Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner informiert über die subjektiven und objektiven Anforderungen, aufgrund derer beurteilt wird, ob der antragstellende Ehegatte die nacheheliche Erw